Die Arbeitsgruppe sieht ihre Aufgabe im Austausch von Informationen und wissenschaftlichen Standpunkten aus den verschiedenen Bereichen.
Dahinter steht die Absicht, Standpunkte anzunähern und einen einheitlichen aktuellen Wissensstand zu erzielen.
Einvernehmliche Auffassungen der Arbeitsgruppe zu relevanten Fragestellungen werden in Positionspapieren zusammengefasst und veröffentlicht.
Die Arbeitsgruppe Aromastoffe besteht seit Juli 1998 und hat zur Zeit (Stand August 2011) 19 aktive Mitglieder aus den Bereichen: Hochschulen, Aromenindustrie, Lebensmittelüberwachung, Handelslaboratorien sowie 17 korrespondierende Mitglieder.
Dr. Martin Steinhaus
Leibniz-Institut für Lebensmittel-Systembiologie
an der Technischen Universität München, Freising
martin.steinhaus@tum.de
Dr. Andrea Bosse
LM-Chem. Frauke Kirsch
Hertz & Selck GmbH & Co.
Hamburg
kir@hertz-selck.de
Amtsperiode 2020 - 2022
Im Wesentlichen befasst sich die Arbeitsgruppe mit folgenden Fragestellungen:
1. Kritische, kommentierende Begleitung von Gesetzgebungsverfahren im Bereich Aromen
2. Abgrenzung des Begriffs "natürliche Aromastoffe"
Hierbei kommt den geltenden und geplanten Rechtsnormen auf nationaler und internationaler Ebene eine entscheidende Bedeutung zu.
Aus diesem Grund liegen derzeit die umfassenden Änderungen der Aromengesetzgebung im Blickpunkt des Interesses. Eine bereits als Enwurf vorliegende EU-Verordnung wird die europäische Aromenrichtlinie und die deutsche Aromenverordnung ablösen. Die Verwendung von Aromastoffen für die Herstellung von Lebensmitteln wird zukünftig über eine Positivliste geregelt.
3. Erarbeitung und Bewertung von analytischen Prüfverfahren
4. Toxikologische Bewertung von Aromastoffen
In Verbindung mit der Neuregelung der Aromengesetzgebung erfolgen zur Zeit umfangreiche Arbeiten zur toxikologischen Bewertung aller zukünftig in einer Positivliste zugelassenen Aromastoffe. Diese werden vom AFC-Panel (Expertengremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt und voraussichtlich im Jahre 2007 abgeschlossen sein.
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit dem in diesem Zusammenhang besonders drängenden und bisher ungelösten Problem der verlässlichen Abschätzung der Aufnahmemengen von Aromastoffen.
5. Toxische Inhaltsstoffe von Lebensmittelzutaten mit aromatisierenden Eigenschaften
Der Gesetzgeber hat die Verwendung von natürlichen aromatisierenden Lebensmittelzutaten, die toxikologisch relevante Einzelsubstanzen enthalten, begrenzt. So dürfen bestimmte Pflanzen oder Pflanzenextrakte nicht zur Lebensmittelherstellung verwendet werden, oder es gelten Höchstmengen für entsprechende daraus hergestellte Produkte.
Wesentliche Fragestellungen sind in diesem Zusammenhang die quantitative Analytik und die Ermittlung von Aufnahmemengen und die Bewertung der toxikologischen Relevanz.
6. Herstellung von Aromen
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zuletzt geändert am: 27.04.2020 11:33 Uhr von M.Fries