Die GDCh-Fachgruppe Elektrochemie feiert im Jahr 2025 ihr 65-jähriges Bestehen. Beteilige dich mit einer Veranstaltung bei dir vor Ort und mach die Elektrochemie und ihre Bedeutung für eine zukunftsfähige und nachhaltigere Gesellschaft noch sichtbarer.
Ein finanzieller Zuschuss der GDCh-Fachgruppe Elektrochemie unterstützt dich bei der Durchführung deiner Veranstaltung.
Für die Durchführung eines Symposiums, Kolloquiums oder Vortrages mit mindestens einer vortragenden Person aus einer externen (nicht der eigenen) Institution werden pro Veranstaltung max. 1.000 Euro erstattet. Zur Erstattung müssen für alle Ausgaben die Rechnungen vorgelegt werden. Es wird max. eine Veranstaltung pro Monat und Institution gefördert.
Finanzielle Unterstützung (Zuschuss) für Vortragende aus einer externen Institution in…
Deutschland | Europa | außerhalb Europas | |
Max. Gesamtbetrag (inkl. USt.) pro Vortragende/n | 200 € | 350 € | 600 € |
davon max. Übernachtungskosten inkl. Frühstück und USt. | 120 € | 120 € | 120 € |
davon max. 2. Klasse Bahnfahrt inkl. USt. | 99 € | 190 € | 99 € |
davon max. Flugkosten inkl. USt. | wird nicht erstattet | 250 €* | 500 € |
* ab 60 min Flugzeit pro Segment, nur Economy-Class
Alle anderen Kosten sind nicht erstattungsfähig. Es wird maximal bis zum Gesamtbetrag je nach Region erstattet. Darüberhinausgehende Kosten müssen als Eigenbeitrag geleistet werden.
Q1: Können mehrere Veranstaltungen an der gleichen Institution durchgeführt werden? Können mehrere Anträge auf Förderung durch ein Mitglied der Fachgruppe Elektrochemie gestellt werden?
A1: Ja. Mehr als eine Veranstaltung pro Monat und Institution ist jedoch nicht förderfähig.
Q2: An der Veranstaltung nehmen Vortragende aus einer Institution aus Deutschland, Europa und Japan teil. Wie berechnet sich der Zuschuss?
A2: Es werden insgesamt max. 1.000 Euro pro Veranstaltung bezuschusst. Die max. Höhe des Zuschusses pro Vortragenden ist nach Regionen differenziert.
Q3: An der Veranstaltung nehmen drei Vortragende (Uni Hamburg, TU Berlin, TUM) teil. Wie berechnet sich der Zuschuss?
A3: Für Vortragende erfolgt der Zuschuss nach Regionen. In diesem Fall max. 200 Euro für Vortragende aus einer Institution in Deutschland. Es werden in diesem Fall max. 600 Euro (3x 200 Euro) bezuschusst.
Q4: Wie kann in geeigneter Form auf die GDCh-Fachgruppe Elektrochemie und ihr 65-jähriges Bestehen hingewiesen werden?
A4: Hier eignen sich alle Formen der (Wissenschafts-)Kommunikation. Von Pressemitteilung bis hin zu Social-Media-Post. Zudem wird eine Postervorlage sowie eine PowerPoint-Folie bereitgestellt. Die Hashtags #GDCh und #GDChElectrochemistry sollten für die Ankündigungen und späteren Berichterstattungen genutzt werden.
Q5: Wie lange dauert es bis zu einer Entscheidung ob meine Veranstaltung gefördert wird?
A5: Die finanziellen Zuschüsse erfolgen nach dem Windhundprinzip (first come, first served). Wir streben eine Entscheidung innerhalb von 4 Wochen an.
Q6: Bis wann muss der Zuschuss abgerechnet werden?
A6: Die Einreichung des Reisekostenzuschusses von den Vortragenden muss innerhalb von 21 Tagen nach der Veranstaltung erfolgen. Anträge, die 6 Wochen nach dem Veranstaltungstermin eingereicht werden können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). Hier zum Formular
Q7: Wie erfolgt die Abrechnung des Reisekostenzuschusses?
A7: Der entsprechenden GDCh-Reisekostenvordruck sowie die dazugehörigen Belege/Rechnungen werden ausschließlich als eine (1) pdf-Datei auf eine Cloud hochgeladen.
zuletzt geändert am: 16.06.2025 09:43 Uhr von L.Pecher