Hauptausschuss Detergenzien (HAD)

Hauptausschuss Detergenzien (HAD)

Historie

Im außergewöhnlich heißen und trockenen Sommer 1959 traten auf Flüssen und Kanälen, vor allem an Wehren und Schleusen, Schaumberge auf, die sogar die Schifffahrt behinderten. Die deutsche Bundesregierung rief daraufhin den Hauptausschuss „Detergentien und Wasser“ (HAD) ins Leben, der sich aus Vertretern der Wasserwirtschaft, der Waschrohstoff- und der Waschmittelindustrie sowie Behördensachverständigen und Wissenschaftlern zusammensetzte. Die Aufgabe dieses Ausschusses war es, die Ursache der Schaumbelästigung zu untersuchen und Maßnahmen für deren Vermeidung zu erarbeiten. Mit der gleichen Aufgabenstellung wurden in den USA und in England Ausschüsse gebildet. Als Verursacher der Schaumprobleme wurde sehr bald das biologisch unzureichend abbaubare Tetrapropylenbenzolsulfonat (TPS) erkannt, das seit etwa 1950 zunehmend die Seife in Wasch- und Reinigungsmitteln ersetzte. Die Bundesregierung Deutschland erließ daraufhin das „Gesetz über Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln“, das im September 1961 in Kraft trat. Bei diesem Gesetz handelt es sich um das weltweit erste Umweltschutzgesetz.

Der HAD erarbeitete Methoden zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit in einem Screening- und einem kontinuierlichen Test. Letzterer simulierte den damaligen Stand der Technik in kommunalen Kläranlagen. Außerdem wurde ein Analysenverfahren entwickelt, mit dem anionische Tenside in Kläranlagen, Oberflächengewässern und Abbautests quantitativ bestimmt werden können. Diese Methoden wurden in der Rechtsverordnung zum „Waschmittelgesetz“, die 1964 in Kraft trat, verbindlich festgeschrieben. Zudem wurde eine mindestens 80prozentige biologische Primär-Abbaubarkeit für anionische Tenside gefordert, die in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt werden. Parallel zu diesen gesetzlichen Regulierungen gelang es der Waschrohstoffindustrie, das TPS durch ein lineares Alkylbenzolsulfonat (LAS) zu ersetzen. In der Folge sanken die Konzentrationen der anionischen Tenside in Oberflächengewässern drastisch. Schaumbelästigungen gehörten der Vergangenheit an.

Anschließend hat der HAD die Entwicklung weiterer und verfeinerter Tensid-Analysenmethoden maßgeblich vorangetrieben. Der Kläranlagensimulationstest wurde dem jeweiligen Stand der Abwasserkläranlagen-Technik angepasst, um die Simulation der realen Verhältnisse sicherzustellen. Die Kopplung des Simulationsmodells mit kontinuierlichen Ökotoxizitätstests ermöglicht eine Vorhersage der Wirkung von Tensidabbauprodukten auf Organismen in Fließgewässern. Ein vom HAD entwickeltes Fließgewässer-Simulationsmodell konnte sich aus nicht wissenschaftlichen Gründen nicht durchsetzen.

1988 veröffentlichte der HAD den zweiteiligen Sachstandsbericht „Ökologisch relevante Daten von Tensiden in Wasch- und Reinigungsmitteln“, der über die Grenzen Deutschlands hinaus große Beachtung fand.

Der HAD war maßgeblich an einem umfassenden LAS-Monitoring an deutschen Kläranlagen und Fließgewässern beteiligt (1993 - 1995). Die Ergebnisse wurden 1997 im Rahmen eines HAD-Symposiums in Frankfurt a.M. vorgestellt und trugen entscheidend zur Aussage des Umweltbundesamtes (UBA) bei, “LAS stelle nach Passage biologischer Kläranlagen für aquatische Organismen keine Gefahr dar".

Im November 2005 wurde gemeinsam mit der Sepawa und dem „Forum Waschen für die Zukunft“ ein vielbeachtetes Kolloquium zum Thema Duftstoffe veranstaltet.

Als wichtiges Instrument zur Beurteilung der Umwelteigenschaften von Wasch-, Spül- und Reinigungsmitteln in Anbetracht des hohen Anschlussgrades an Kläranlagen in Deutschland (> 90 Prozent) wurde die sogenannte HAD-Liste entwickelt. Sie ermöglicht die vergleichende Bewertung verschiedener Formulierungen und das Erkennen von zielführenden Entwicklungsrichtungen.Der Hauptausschuss „Detergentien und Wasser“ blieb bis zur Gründung des UBA 1974 als Beratergremium der Bundesregierung bestehen. Anschließend hatte er den Status eines wissenschaftlichen Gremiums. 1993 wurde der HAD als solches in die Fachgruppe „Waschmittelchemie“ (heute: Fachgruppe „Chemie des Waschens“) der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) integriert. Als Gremium dieser Fachgruppe übt der HAD eine wissenschaftlich-beratende Funktion gegenüber den auf seinem Arbeitsgebiet tätigen Personen aus. Die Arbeitsgebiete und Aufgaben des HAD wurden im Jahre 2016 neu definiert.

Die paritätische Zusammensetzung des HAD wurde stets beibehalten. Mitglieder der Wasserwirtschaft sind jedoch aufgrund sich positiv veränderten Situation in Gewässern und der geänderten Aufgaben des HAD nicht mehr vertreten.

 

HAD-Arbeitsgrundlage

HAD-Liste - Was ist das?

Bei der Bewertung von Umweltaspekten von Wasch- und Reinigungsmitteln wird berücksichtigt, dass nach der Anwendung die Inhaltsstoffe in die aquatische Umwelt gelangen und dort entsprechend ihrer Toxizität aquatische Ökosysteme beeinflussen können. In der DID und in der HAD Liste werden Inhaltsstoffe mit ihren dazugehörigen Daten für die aquatische Toxizität (LTE= Long Term Effect) und die biologische Abbaubarkeit  bzw. Elimination in der Kläranlage (LF = Loading Factor) aufgeführt.
Die DID Liste wird durch die EU Kommission publiziert. In der Neufassung von 2014  wurde die Systematik gegenüber der vorherigen Fassung geändert, neue Stoffe wurden aufgenommen. Die neue DID-Liste 2014 ist für alle Anträge zum Erhalt des Umweltzeichens zu verwenden.
Wie bei allen bisher veröffentlichten DID-Listen beruhen die Ableitungsregeln für die Bewertung der einzelnen Wasch- und Reinigungsmittelinhaltsstoffe bezüglich ihrer Elimination bei der Abwasserreinigung und ihrer aquatischer Toxizität auf Kriterien, die nicht die Verhältnisse der Abwasserreinigung in Deutschland widerspiegeln. In der Vergangenheit wurden deshalb durch eine Arbeitsgruppe des Hauptausschusses Detergentien (HAD) der GDCh-FG „Chemie des Waschens“ die Ableitungsregeln so angepasst, dass die für die einzelnen Waschmittelinhaltsstoffe in der Liste zugeordneten Daten der Abwasserreinigungssituation in Deutschland entsprechen. Aufgrund der Veröffentlichung der neuen DID-Liste 2014 wurde auf der am 27.11.14 stattgefundenen Sitzung des  Hauptausschusses Detergentien beschlossen, erneut die HAD-Liste an die DID-Liste bezüglich der in dieser Liste enthaltenen Substanzen anzupassen.
Die in der DID-Liste 2014 aufgeführte Einzelsubstanzauswahl und die gegenüber der vorherigen Listenversion abgeänderte Nummerierung wurden für die HAD-Liste übernommen. LTE- und LF-Werte von neu in die DID-Liste 2014 aufgenommenen Substanzen wurden entsprechend der HAD-Ableitungsregeln abgeleitet und in der HAD-Liste eingetragen. Auf der Basis neuerer und allgemein verfügbarer Daten (z.B. aus REACH-Reports) werden LTE- und LF-Werte für bereits in der HAD-Liste enthaltene Substanzen aktualisiert.  Die inhärenten Stoffeigenschaften sind in beiden Listen ebenfalls gleich. Lediglich die Bewertung bzw. die Sicherheitsfaktoren sind unterschiedlich. In der HAD Liste wurde berücksichtigt, dass sich nach Eintrag in das Abwasser die Eigenschaften verändern (z.B. NaOH „verliert“ durch die hohe Verdünnung im Abwasser die gefährliche Aktivität).

HAD-Mitglieder

Stand 07.03.2023

Andreas Bayer

TEGEWA e.V.

Dipl.-Ing. Marcus Gast

Umweltbundesamt Dessau

Dr. Bernd Glassl

Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e.V.

Dr. Gerd Hüttmann

 

Stefan Karsten

Henkel AG & Co. KGaA 

Dr. Alfred Markowetz

Procter & Gamble Service GmbH

Dr. Lutz Nitschke*

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Ricarda Piotrowski

Sasol Germany GmbH

Dr. Thomas Rauch

IHO - Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz für industrielle und institutionelle Anwendung e.V.

Dr. Michael Seebach

Clariant Produkte (Deutschland) GmbH

Sara Wagner-Leifhelm

Stiftung Warentest Redaktion Test

* Vorsitz

 

HAD-Liste

HAD-Liste (Stand: 14.07.2023)

Excel-Programm zur Berechnung des krit. Verdünnungsvolumens für WRM-Rezepturen auf der Basis der HAD-Liste

Ableitungsregeln

zuletzt geändert am: 30.03.2023 18:12 Uhr von C.Kniep