Der Sonderfonds für außergewöhnliche Fachgruppenaktivitäten wurde am 5. Dezember 2008 durch einen GDCh-Vorstandsbschluss ins Leben gerufen. In den Fonds fließen 10% der Pachterlöse aus Zeitschriften, deren Eigentümerin oder Miteigentümerin die GDCh ist.
Die GDCh-Fachstrukturen können aus dem Sonderfonds Mittel zur Finanzierung eigener Aktivitäten beantragen, die nicht zu ihren Standardaktivitäten gehören und in der Regel mit "Bordmitteln" nicht realisiert werden könnten. Im Falle wiederkehrender Formate können Förderungen durch den Sonderfonds nur Anschubfinanzierungen sein. Beispiele:
Für den Zugang zu diesen Geldern reichen die Vorsitzenden der Fachstrukturen einen formlosen Antrag bei der GDCh-Geschäftsstelle (Dr. Carina S. Kniep) ein, in dem das Vorhaben und der Finanzbedarf erläutert werden. Über die Bewilligung entscheidet der GDCh-Geschäftsführer nach Beratung mit dem Sprecher der Fachgruppen im GDCh-Vorstand.
1GDCh-Werbe- und Infomaterialien werden zur Verfügung gestellt.
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zuletzt geändert am: 09.05.2025 17:29 Uhr von C.Kniep