GDCh-Sonderfonds Fachstrukturen

GDCh-Sonderfonds für außergewöhnliche Fachgruppenaktivitäten

Der Sonderfonds für außergewöhnliche Fachgruppenaktivitäten wurde am 5. Dezember 2008 durch einen GDCh-Vorstandsbschluss ins Leben gerufen. In den Fonds fließen 10% der Pachterlöse aus Zeitschriften, deren Eigentümerin oder Miteigentümerin die GDCh ist.

Was kann gefördert werden?

Die GDCh-Fachstrukturen können aus dem Sonderfonds Mittel zur Finanzierung eigener Aktivitäten beantragen, die nicht zu ihren Standardaktivitäten gehören und in der Regel mit "Bordmitteln" nicht realisiert werden könnten. Im Falle wiederkehrender Formate können Förderungen durch den Sonderfonds nur Anschubfinanzierungen sein. Beispiele:

  • Initiativen zur stärkeren Vernetzung innerhalb der GDCh oder mit weiteren chemiewissenschaftlichen Gesellschaften
  • Aktivitäten zur Förderung des Chemieverständnisses in der Öffentlichkeit oder bei speziellen Zielgruppen (Outreach)
  • Innovative Formate für den wissenschaftlichen Nachwuchs, bestehende und neue Zielgruppen
  • Gelegenheiten zur Werbung neuer GDCh-Mitglieder

Für den Zugang zu diesen Geldern reichen die Vorsitzenden der Fachstrukturen einen formlosen Antrag bei der GDCh-Geschäftsstelle (Dr. Carina S. Kniep) ein, in dem das Vorhaben und der Finanzbedarf erläutert werden. Über die Bewil­ligung entscheidet der GDCh-Geschäftsführer nach Beratung mit dem Sprecher der Fachgruppen im GDCh-Vorstand.

Was muss gewährleistet sein?

  • Gute Sichtbarkeit der GDCh1 und der jeweiligen Fachstruktur während der Veranstaltung (z.B. GDCh- und Fachgruppenlogos, Hinweis in Begrüßungsrede)
  • Veröffentlichung eines Berichts im GDCh-Mitgliedermagazin Nachrichten aus der Chemie2 im Nachgang zur Veranstaltung

1GDCh-Werbe- und Infomaterialien werden zur Verfügung gestellt.
2Bitte beachten Sie die Autorenrichtlinien und Deadlines der Nachrichten aus der Chemie.

zuletzt geändert am: 09.05.2025 17:29 Uhr von C.Kniep