Der Katalog beantwortet wichtige Fragen zur Arbeit der Ortsverbandsvorsitzenden und der JCF-Sprecherinnen und JCF-Sprecher. Eine Berücksichtigung der Antworten gewährleistet die rechtliche Sicherheit der GDCh und ihrer in den Ortsverbänden und im JCF (JungesChemieForum) aktiven Mitglieder, sorgt für eine starke Außendarstellung und sichert die langfristig erfolgreiche Vereinstätigkeit.
Die Websites der Ortsverbände und der JCF-Regionalforen sind ein wichtiges Instrument zur Außendarstellung der regionalen GDCh-Aktivitäten, sie dienen aber auch der internen Kommunikation. Oberstes Ziel der Websites sollte die Veröffentlichung von aktuellen Informationen rund um das GDCh-Veranstaltungsprogramm vor Ort sein.
Eine gute Internetseite einer Regionalstruktur enthält die folgenden Inhalt
Ihre Website muss nach Telemediengesetz (TMG) ein leicht zugängliches Impressum aufweisen und darf in ihren Inhalten nicht gegen geltendes Recht (Strafrecht, Urheberrecht, Jugendschutz) verstoßen.
Ja, bitte. Auf der Website der GDCh finden sich Links zu allen der GDCh-Geschäftsstelle bekannten Regionalstrukturseiten im Internet. Es wird um eine Rückmeldung gebeten, um diese Liste aktuell zu halten
Ihr Ansprechpartner ist
Dr. Maximilian Bräutigam
Ortsverbände und JCF (JungesChemieForum)
Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V.
Mitgliedermarketing/Fach- und Regionalstrukturen
Varrentrappstr. 40–42
60486 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 7917-330
Fax: +49 69 7917-1330
E-Mail: Maximilian Bräutigam
Ja, denn allen Ortsverbandsvorsitzenden und JCF-Regionalsprechern steht auf der Internetseite im MyGDCh-Bereich ein Mailtool zur Verfügung, das E-Mails automatisch an alle Mitglieder in der Regionalstruktur versendet. Im selben Bereich können auch Adressen im Excel-Format zur postalischen Kontaktaufnahme bezogen werden. Hier sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Das Impressum ist die gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe, die leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss. Es enthält Informationen über den Betreiber der Website (§§ 5, 6 TMG). Der Betreiber einer eigenständigen Ortsverbands- bzw. JCF-Website ist – solange keine Nebenabsprachen mit der GDCh-Geschäftsstelle bestehen – der Ortsverbandsvorsitzende, die JCF-Regionalsprecherin oder der JCF-Regionalsprecher.Benutzen Sie diese Vorlage zur Erstellung Ihres eigenen Impressums:
Impressum Angaben gemäß § 5 TMG
Titel, Vorname und Nachname des Ortsverbandvorsitzenden/JCF-Sprecher
Musterstraße
01234 Stadt
Telefon: +49 123-456789
Fax: +49 123-456789
E-Mail: mail@example.com
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Titel, Vorname und Nachname des Ortsverbandvorsitzenden/JCF-Sprecher oder einer anderen Person
Musterstraße
01234 Stadt
Das Impressum sollte öffentlich und leicht zugänglich (nicht mehr als zwei Klicks entfernt) auf der Webseite erscheinen. Üblicherweise im Rahmen einer Marginalienleiste am unteren Ende der Seite.
Der Webmaster befasst sich mit der Planung, grafischen Gestaltung, Entwicklung, Wartung, Vermarktung und Administration von Websites. Damit ist er der erste Ansprechpartner bei technischen Problemen. Es ist daher empfohlen einen verlässlichen Webmaster zu benennen.
Inhaltlich verantwortlich für den Internetauftritt ist der Ortsverbandsvorsitzende oder die Sprecherin bzw. der Sprecher des JCF-Regionalforums oder eine andere natürliche Person, auf die die redaktionelle Verantwortung übertragen worden ist.
Der inhaltlich Verantwortliche übernimmt die Aufgaben eines Online-Redakteurs, der darauf achtet, dass die veröffentlichten Texte und Werke geltenden Gesetzen (Strafrecht, Urheberrecht, Jugendschutz) genügen. Diese Person sollte deutlich die übernommenen Pflichten erkennen.
Content-Management-Systeme dienen der gemeinschaftlichen Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Inhalten auf Websites. Dabei vereinfachen Sie Zuständigkeiten und harmonisieren Arbeitsabläufe. Die Verwendung eines solchen Systems ist dringend zu empfehlen, um nachfolgenden Funktionsträgern und Partnern die Veröffentlichung von Inhalten zu erleichtern. Die am weitesten verbreiteten Content-Management-Systeme sind allesamt Open-Source-Software (d.h. quelloffen und damit kostenlos). Beispiele sind WordPress, Joomla, Drupal und Typo3.
Sie können zur Arbeitserleichterung einen Ansprechpartner benennen, der für organisatorische oder inhaltliche Fragen von Besuchern der Website zur Verfügung steht. Dabei ersetzt der Ansprechpartner nicht die inhaltlich verantwortliche Person.
Aktuell finden Sie die GDCh in ihrer Gesamtheit auf Facebook und Twitter vertreten. Vernetzen Sie sich doch gleich mit der GDCh.
www.facebook.com/GDCh.de
twitter.com/GDCh_aktuell
twitter.com/GDCh_Wifo
Das Urheberrechtsgesetz schützt die Rechte der Urheber von schöpferischen Werken (z.B. Texte, Reden, Musik, Bilder, Fotos, Kunst aller Art, wissenschaftliche und technische Darstellungen). Damit müssen Sie immer auf das Urheberrecht besonderes Augenmerk legen, wenn Sie Werke anderer Personen und Institutionen oder auch nur kleine Teile und Abwandlungen davon für Ihre Zwecke verwenden.
Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Werke, wie z.B. Texte, Reden, Musik, Bilder, Fotos, Kunst aller Art, wissenschaftliche und technische Darstellungen, ohne Genehmigung veröffentlichen, verletzen Sie die Rechte des Urhebers. Holen Sie vor der Veröffentlichung immer eine Erlaubnis in Schriftform ein.
Bei der Veröffentlichung sind grundsätzlich zwei rechtliche Hürden zu berücksichtigen: (1) Der Urheber des Fotos muss es Ihnen (schriftlich) gestattet haben, sein Foto zu verwenden. (2) Handelt es sich bei dem Motiv um wenige gut identifizierbare Menschen, müssen Sie deren (schriftliche) Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen, da Sie ansonsten gegen deren Persönlichkeitsrechte verstoßen. Bei Kindern müssen die Eltern schriftlich zustimmen.
Immer bei der Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterialien, die eine andere Person zeigen. Publizieren Sie diese Materialien nur, wenn Sie deren ausdrückliche (schriftliche oder bezeugte mündliche) Erlaubnis dazu erhalten haben. Achten Sie darauf, dass die Erlaubnis alle von Ihnen gewünschten Verwendungen umfasst, z.B. die Publikation im Internet, auf Flyern, im Tagungsband.
Die Verwendung eines Haftungsausschlusses und von Nutzungsbedingungen sind nicht notwendig. Allgemeine Haftungsausschlüsse werden von Gerichten regelmäßig als unwirksam betrachtet. Wichtiger ist die Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in den Datenschutzhinweisen.
Bitte laden Sie sich die Datenschutzhinweise als Lückentext herunter, füllen ihn aus und stellen ihn auf Ihre Internetseite.
Die GDCh-Geschäftsstelle macht keine Vorgaben zum Aussehen der Websites im Allgemeinen. Im Speziellen wird jedoch eine Verwendung des korrekten GDCh-Logos und der korrekten GDCh-Farben erwartet.
Im Download-Bereich auf der GDCh-Website unter www.gdch.de/downloads
Bitte berücksichtigen Sie die dort befindliche Anleitung zum GDCh-Erscheinungsbild.
zuletzt geändert am: 12.02.2016 08:56 Uhr von M.Bräutigam