Lebensmittelüberwachung

Arbeitsgruppe Lebensmittelüberwachung

Mitglieder

Lebensmittelchemiker/innen der amtlichen Untersuchungseinrichtungen und Überwachungsbehörden aus allen Bundesländern

Aufgaben und Aktivitäten der Arbeitsgruppe

  • Informationen zu aktuellen Themen der amtlichen Kontrolle
  • Fachliche Erörterung unterschiedlicher Themen und Austausch über die Entwicklung der Lebensmittelkontrolle in den Bundesländern,
    ggf. Positionierung
  • Darstellung der Organisationsformen und der wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Lebensmittelkontrolle in Deutschland sowie der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Lebensmittelchemiker/-innen
  • Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der EU
  • Förderung der Zusammenarbeit von Industrie, freien Laboratorien und Überwachung durch Gedankenaustausch über aktuelle Fragestellungen und Probleme (z.B. in Form von gemeinsamen Workshops mit anderen Arbeitsgruppen)

Leitung der Arbeitsgruppe

Obfrau

Dr. Claudia Bohnenstengel
Institut für Hygiene und Umwelt
Abteilung HU 21
Marckmannstr. 129 A
20539 Hamburg
Tel.: 040 42845-7324
E-Mail: claudia.bohnenstengel@hu.hamburg.de

Stellvertreterin

Dr. Wolfgang Waizenegger
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart
E-Mail: wolfgang.waizenegger@cvuas.bwl.de

Schriftführerin

LM-Chem. Annett Teige
Stadt Halle
Fachbereich Gesundheit
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
E-Mail: annett.teige@halle.de 

Amtsperiode 2023 - 2025

Rechtsgrundlagen und Organisation der Lebensmittelkontrolle in Deutschland

Die Zuständigkeit für das Lebensmittelrecht war früher beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. 2001 wurde sie auf das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, heute Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, übertragen. Einer der Arbeitsschwerpunkte ist die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union ebenso wie die mit den Bundesländern bei der Wahrnehmung von Rechtsetzungs-, Kontroll-, Überwachungs- und Informationsaufgaben. Im Rahmen der Verbraucherinformation und zur Verbesserung des allgemeinen Informationsflusses sind seitdem durch den Bund, insbesondere durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL und die Bundesländer verschiedene Internet- Portale mit unterschiedlichen Zielsetzungen wie z.B. www.Lebensmittelklarheit.de oder www.lebensmittelwarnung.de geschaffen worden. Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland sind die Bundesländer für die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung und –untersuchung zuständig. Die Vorteile dieser Strukturen wie z.B. die Berücksichtigung der landestypischen Gegebenheiten müssen weiter genutzt werden. Die Nachteile, die auch aus längeren Informationswegen entstehen können, müssen jedoch abgebaut werden und im Interesse aller in eine noch effektivere Lebensmittelüberwachung münden. Der Bund und die Bundesländer sind daher weiterhin aufgefordert, die Organisation zu optimieren und auch in Zukunft die dafür erforderliche angemessene Finanz- und Personalausstattung zu gewährleisten.

Die Arbeitsgruppe "Lebensmittelüberwachung" der Lebensmittelchemischen Gesellschaft, Fachgruppe in der GDCh, hatte zuletzt in den Jahren 2009 und 2013 die Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen und Organisationsformen der Lebensmittelüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland aktualisiert. Seitdem hat sich die schon früher begonnene Entwicklung zur Bündelung von Aufgaben durch Zusammenlegung von Untersuchungseinrichtungen weiter fortgesetzt. Die Länder Berlin und Brandenburg fusionierten ihre Untersuchungseinrichtungen zum Landeslabor Berlin-Brandenburg – das LLBB, Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen als Anstalt öffentlichen Rechts. Damit wurde die erste länderübergreifende Untersuchungseinrichtung in der Bundesrepublik errichtet. In Nordrhein- Westfalen sind inzwischen fünf Anstalten des öffentlichen Rechts, überwiegend aus staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern und kommunalen oder kreisangehörigen Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsämtern, gegründet worden. Daneben besteht weiterhin die Kooperation der kommunalen Untersuchungsämter Düsseldorf und Mettmann.

Gemäß Tabelle 1 ist die amtliche Lebensmittelüberwachung und –untersuchung in allen Bundesländern mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz und Sachsen- Anhalt einem einzigen Ministerium unterstellt, in der Regel dem Landwirtschaftsministerium oder dem Gesundheits- und Sozialministerium, in Berlin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Sie umfassen jeweils verschiedenste Fachgebiete in unterschiedlichen Kombinationen. In Sachsen- Anhalt wurden die Aufgaben zwei Ministerien und in Rheinland-Pfalz vier verschiedenen Ministerien zugeordnet. Die Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien richten sich nach den Ressortzuschnitten, die sich aufgrund politischer Entscheidungen auch während der jeweils laufenden Wahlperioden ändern können. Die Lebensmittelüberwachung in der Bundeswehr vor Ort wird durch Sanitätsoffiziere, Apotheker mit der Approbation als Lebensmittelchemiker und Veterinäre aus vier Überwachungsstellen für öffentliche-rechtliche Aufgaben durchgeführt. Die Laboruntersuchungen erfolgen in den beiden Zentralen Instituten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in Kiel und München. Die Koordination der Lebensmittelüberwachung und –untersuchung ist Aufgabe der zuständigen Fachabteilung im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr in Koblenz. Die oberste Überwachungsbehörde und damit gleichzeitig die Kontaktstelle zu den obersten Gesundheitsbehörden des Bundes und der Länder befindet sich in der Abteilung Führung Streitkräfte im BMVg. Die Neuorganisation der Bundeswehr, die mit einer Reduzierung der Truppenstärke verbunden ist, betrifft auch Anzahl und Dienstorte der Untersuchungseinrichtungen. Die dafür erforderlichen Organisationsänderungen sind bereits eingeleitet bzw. umgesetzt.

Aus Tabelle 2 wird ersichtlich, dass die Schaffung von Landesämtern, Landeslaboratorien bzw. Landesbetrieben  inzwischen noch weiter vorangetrieben wurde. Zielsetzung ist die noch umfassendere Integration von Untersuchungs- und Arbeitsaufgaben, die vielfach deutlich über die Aufgaben der Lebensmitteluntersuchung und –überwachung hinausgehen, vor dem Hintergrund steigender rechtlicher Anforderungen und der Vermeidung weiterer Kostensteigerungen für die Länder. Die Zusammenlegung von Untersuchungseinrichtungen und die weitere Bündelung von Aufgaben werden es erforderlich machen, dass auch länderübergreifende Kooperationen zu bestimmten Untersuchungsschwerpunkten wie z.B. die Norddeutsche Kooperation NoKo ausgeweitet oder neu eingerichtet werden. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618), das das vormalige Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (LMBG) abgelöst hat, regelt den Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Futtermitteln. Die Tabakerzeugnisse wurden ausgegliedert, für sie kam zunächst das aus dem vorherigen LMBG entstandene Vorläufige Tabakgesetz zur Anwendung, seit Mai 2016 ein neues Tabakerzeugnisgesetz, das insbesondere der Umsetzung neuer Rechtsetzung auf EU-Ebene dient. Die Rechtsbestimmungen in den Bundesländern müssen der veränderten Rechtslage und auch organisatorischen Änderungen weiter angepasst werden, so dass die Tabelle 3 auch zukünftig aktualisiert werden muss.

In Tabelle 4 wurden alle Regelungen zusammengefasst, die die Berufsbezeichnung von "Lebensmittelchemikern" bzw. die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker betreffen. Mit Ausnahme von Bremen verfügen alle Bundesländer über eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker. In der Bundeswehr erfolgt die Ausbildung der Lebensmittelchemiker in Zusammenarbeit mit den Bundesländern auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und Richtlinien der Bundeswehr.

Literatur
1.Brockmann, A. Lebensmittelchemie 63, 90 – 97 (2009)
2.Brockmann, A., Lohs, P. Lebensmittelchemie 60, 105 – 136 (2006)
3.Lohs, P., Brockmann, A. Lebensmittelchemie 56, 68 – 74 (2002)

Stand: 01. Januar 2016

Anschrift der Verfasserinnen
Anneliese Brockmann
Eggeweg5
33813 Oerlinghausen

Annette Neuhaus
Arminiusweg 23
32760 Detmold

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zuletzt geändert am: 19.06.2023 11:19 Uhr von M.Fries