Fassung vom 06. November 2014
Die Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V., die im Jahre 1949 durch den Zusammenschluss von ab 1946 gegründeten regionalen Teilgesellschaften für das damalige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entstand, ist die Nachfolgeorganisation der Deutschen Chemischen Gesellschaft (gegründet 1867 in Berlin) und des Vereins Deutscher Chemiker (gegründet 1887 in Frankfurt a. M.). Nach der Auflösung der Chemischen Gesellschaft (ehemals CG der DDR) konnten deren Mitglieder ab Ende 1990 in die GDCh eintreten.
Die GDCh hat sich zur Aufgabe gestellt, nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen und rassischen Gesichtspunkten national und international Wissenschaft auf dem Gesamtgebiet der Chemie und ihrer Teil- und Nachbardisziplinen zu fördern. Zugleich ist ihre Tätigkeit darauf gerichtet, eine Förderung der Allgemeinheit zu gewährleisten. Die Gewinnung chemischer Erkenntnis und die Verbreitung des Verständnisses für Chemie sind an handelnde und wertende Menschen gebunden. Die GDCh gibt sich daher den nachstehenden Verhaltenskodex und eine Satzung.
Die GDCh verpflichtet sich und ihre Mitglieder, für Freiheit, Toleranz und Wahrhaftigkeit in der Wissenschaft einzutreten, insbesondere das Ansehen der Chemie sowie chemisches Wissen und Können zu wahren und zu mehren. Alle GDCh-Mitglieder sind sich bewusst, dass sie als Naturwissenschaftler in besonderem Maße für die Auswirkungen ihrer beruflichen Tätigkeit auf Mensch und Natur verantwortlich sind.
Die GDCh und ihre Mitglieder unterstützen und fördern eine nachhaltige und dauerhafte Entwicklung in Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Sie handeln stets auch im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Sie beachten die für ihre Arbeit und deren Ergebnisse und Wirkungen geltenden Gesetze und internationalen Konventionen und stellen sich gegen den Missbrauch der Chemie, z. B. zur Herstellung von Chemiewaffen und Suchtmitteln. Bei der Erarbeitung, Anwendung und Verbreitung von chemischem Wissen sind sie der Wahrheit verpflichtet und bedienen sich keiner unlauteren Methoden.
Mitglieder, die gegen diese Grundsätze verstoßen, schädigen das Ansehen der Wissenschaft und des Berufsstandes. Sie können aus der GDCh ausgeschlossen werden.
Der Gesellschaft stehen für ihre satzungsgemäßen Zwecke insbesondere folgende Mittel zur Verfügung:
Ordentliche Mitglieder sind:
In der Chemie und angrenzenden Gebieten Tätige sowie andere an den chemischen und molekularen Wissenschaften interessierte Personen des In- und Auslands einschließlich Studierender sowie Personen, die sich in beruflicher oder schulischer Ausbildung befinden.
Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands hervorragende Förderer der Chemie und der Ziele der Gesellschaft ernennen. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder ohne deren Pflichten. Die Ehrenmitgliedschaft ist die höchste Auszeichnung, welche die Gesellschaft zu vergeben hat.
Assoziierte Mitglieder sind Personen des In- und Auslands, deren Ausbildung nicht aus dem Bereich der Chemie und angrenzender Gebiete stammt und/oder die keine Tätigkeit in diesem Bereich ausüben und die nur an der Mitarbeit in einer der Fachgruppen und/oder der Sektionen der Gesellschaft interessiert sind. Nur in diesen haben sie aktives Wahlrecht. Näheres regelt die Beitragsordnung.
Die Angelegenheiten der Gesellschaft besorgen:
Die GDCh-Satzung im PDF-Format zum Download
zuletzt geändert am: 26.10.2015 15:52 Uhr