Mitgliedschaft beenden

Mitgliedschaft beenden

§8 der GDCh Satzung: Beendigung der Mitgliedschaft:
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die schriftliche Austrittserklärung muss der Geschäftsstelle spätestens drei Monate (bis spätestens 30.9.) vorher zugegangen sein.

Die schriftliche Austrittserklärung kann per Post, per Fax oder per E-Mail an folgende Adresse erfolgen.

Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
Mitgliederservice
Postfach 90 04 40
60444 Frankfurt

E-Mail: ms@gdch.de

Fax: +49 69 7917-374

Nach der Bearbeitung erhalten Sie in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung. Sollte die Kündigungsbestätigung nicht innerhalb einer angemessen Frist bei Ihnen eintreffen, melden Sie sich bitte bei unserem Mitgliederservice.

zuletzt geändert am: 22.01.2014 14:32 Uhr von M.Wolf