Zur Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet Chemie und dem patentrechtlichen Schutz der Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung, gründeten Dr. rer. nat Volker Münch und Dr. paed. Elke Münch die
Dres.-Volker-und-Elke-Münch-Stiftung
deren Aufgabe die jährliche Verleihung des
Dres.-Volker-und-Elke-Münch-Preises für Wissenschaft und Forschung ist.
Hier finden Sie die aktuelle Ausschreibung des Dres.-Volker-und-Elke-Münch-Preises für Wissenschaft und Forschung 2023.
Bewerbungs- und Nominierungsschluss ist am 30. April 2023
Die ersten Preisträger des Dres.-Volker-und-Elke-Münch-Preises sind Prof. Dr. Rainer Ostermann, Felix Leven und Johannes Limberg von der Westfälischen Hochschule, Recklinghausen, für die Entwicklung der sogenannten Flüssig-Fest-Trocknung (FFT) zur kostengünstigen Aerogelherstellung. Dank dieses Verfahrens können beispielsweise Hochleistungsdämmstoffe aus Aerogelen zu deutlich geringeren Preisen als bisher hergestellt werden. Aerogeldämmstoffe besitzen eine zwei- bis vierfach höhere Dämmleistung als herkömmliche Dämmstoffe, waren aber bisher zehn- bis zwanzigmal so teuer wie beispielsweise Glaswolle. Das neue Verfahren ermöglicht nun eine Vielzahl von Dämmanwendungen auf Aerogelbasis zu deutlich reduzierten Kosten.
Dr. rer. nat. Volker Münch war Miterfinder bei zahlreichen Patentanmeldungen und Patenten. Seit 1985 ist er auf dem Gebiet des Schutzes des Geistigen Eigentums (IP) tätig. Zunächst war er in der Patentabteilung der BASF AG, anschließend als selbstständiger Patentanwalt in einer Kanzlei bei Düsseldorf und seit 2013 in eigener Kanzlei tätig. Der Stifter lehrte viele Jahre an nationalen und internationalen Universitäten zum Thema „Patentrecht für Chemiker und Pharmazeuten“. Er war in der Ausbildung von Patentanwaltskandidaten aktiv und ist ehrenamtlicher Richter in der Kammer für Patentanwaltssachen beim Oberlandesgericht München und stellvertretendes Mitglied des Vorstands des Institute of Professional Representatives before the European Patent Office (epi). Eine wesentliche Leitlinie seines beruflichen Wirkens ist, jungen potentiellen Erfinderinnen und Erfindern den Schutz ihrer IP nahezubringen und sie beim Erwerb von Schutzrechten aktiv zu unterstützen, um sie und die Gesellschaft voranzubringen.
Dr. paed. Elke Münch arbeitete als Schulleiterin und später als Referentin am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz an der Schnittstelle zwischen Schule und Arbeitswelt. Vorrangig pflegte sie Kontakte und Kooperation mit Institutionen im Kontext Wirtschaft. Als nebenberufliche Referentin führte sie mehr als 20 Jahre Seminare für Ausbilder in der chemischen Industrie durch. Als Pädagogik-Beraterin in der Lackindustrie entwickelte sie ein neues Ausbildungskonzept. Ihre Erfahrungen mit Schule, Jugendlichen und Ausbildungsfragen publizierte sie in zahlreichen Fachartikeln. Seit 2013 leitet sie das Büro der Patentanwaltskanzlei ihres Ehemannes. Die wesentliche Leitlinie ihres beruflichen Wirkens ist, insbesondere junge Menschen dabei zu unterstützen, ihre vielfältigen Begabungen zu entwickeln, um ihnen ein privat und beruflich erfülltes Leben in einer freien Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Preis ist mit 7.000 € dotiert und wird an bevorzugt junge Erfinder und Erfinderinnen verliehen, die eine zukunftsweisende Erfindung auf dem Gebiet der Chemie und der chemischen Verfahrenstechnik gemacht haben. Mit dem Preisgeld wird die Anmeldung einer prioritätsbegründenden deutschen Patentanmeldung für die Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt unterstützt. Das Preisgeld ist frei verfügbar und es besteht keine Bindung an die Stifter oder die Stiftung.
Es soll eine wegweisende Forschung und Entwicklung honoriert werden, deren Ergebnisse so bedeutsam sind, dass sie eines Schutzes durch ein Patent würdig sind und damit zugleich der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und zu weiteren Forschungen und Entwicklungen anregen.
Preisträgerinnen und Preisträger erweisen sich insbesondere dann als würdig, wenn sie auf dem Gebiet der Chemie und der chemischen Verfahrenstechnik Forschungen und Entwicklungen durchgeführt haben, deren Ergebnisse
Wichtig: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die alleinigen Rechte an der Erfindung haben und sicher sein, dass die Patentfähigkeit gewährleistet ist. Auch durch vorherige Veröffentlichungen bei Wettbewerben wie "Jugend forscht" ist die Patentfähigkeit nicht mehr gegeben.
Die eingehenden Bewerbungen werden streng vertraulich behandelt, um die patentrechtliche Neuheit der Erfindungen zu wahren. Dies gilt auch für die Fachleute, die gegebenenfalls für die Beurteilung der Erfindungen hinzugezogen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 30. April eines jeden Jahres.
Den Bewerbungen sind folgende Unterlagen auf insgesamt maximal 10 Seiten beizufügen:
Die Bewerbungen sind über das Online-Formular einzureichen.
Der Beirat hat vier bis fünf Mitglieder und setzt sich zu Lebzeiten der Stifter aus den Stiftern selbst, einem Mitglied der Fachgruppe GDCh Patentrecht und weiteren Expert:innen auf dem Fachgebiet zusammen. Der Beirat kann zur Beurteilung der Bewerbungen Fachleute, die auf dem jeweiligen betreffenden Fachgebiet kompetent sind, heranziehen.
Aktuelle Mitglieder sind:
Dr. Volker MÜNCH, Dorsheim (Stifter)
Dr. Elke MÜNCH, Dorsheim (Stifterin)
Dr. Stefan HORSTMANN, Darmstadt (Vors. FG Patentrecht)
Dr. Andrea PATZELT, Ludwigshafen
Dr. Jasmin Herr
Varrentrappstr. 40 - 42
60486 Frankfurt a.M.
Tel. +49 69 7917-323
Fax +49 69 7917-1323
E-Mail: j.herr@gdch.de
zuletzt geändert am: 14.12.2022 09:54 Uhr von J.Herr