Rechtsberatung

Rechtsberatung für GDCh-Mitglieder

Die telefonische Rechts­beratung zum Arbeitsrecht

RA Vogt

Immer wieder haben Mit­glieder arbeits­recht­liche Fra­gen, auf die sie eine schnelle und kom­pe­ten­te Ant­wort benö­tigen. Mit Rechts­anwalt Chris­tian Vogt steht ein Ex­perte für die tele­fo­ni­sche Kurz­beratung von GDCh-Mit­gliedern zur Ver­fü­gung. 

Die Telefon­nummer der Hot­line finden Sie im MyGDCh-Bereich.

Die telefonische Rechts­beratung zum Patentrecht

Patentanwalt Seuß

Auch das Patent- und Arbeit­nehmer­erfinder­recht ist für den juris­tischen Laien schwer zu durch­schauen. Für GDCh-Mit­glieder steht Dr. Tho­mas Seuß, Che­miker und Patent­anwalt, für tele­fo­ni­sche An­fra­gen über eine Hot­line bereit. 

Die Telefonnummer der Hotline finden Sie im MyGDCh-Bereich.

Weitere Informationen zur Arbeitsrecht-Hotline

Es war ein häufig geäußerter Wunsch unserer Mitglieder: Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen. Mit Rechtsanwalt Christian Vogt, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt a. M, steht ein Experte für die telefonische Kurzberatung von GDCh-Mitgliedern zur Verfügung. Christian Vogt ist seit dem Jahr 2000 als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen und verfügt über große Erfahrung auf dem Gebiet.

Der Arbeitsrechtler steht seit 2005 für telefonische Anfragen über eine eigens eingerichtete Hotline bereit. Die GDCh-Arbeitsrecht-Hotline soll für Ratsuchende eine erste Orientierung sein und keine umfassende juristische Analyse. Daher ist die Gesprächszeit auf maximal zehn Minuten beschränkt. Die Erfahrung zeigt, dass in dieser Zeit für die meisten Fragen wichtige Erläuterungen gegeben werden können, die den Anfragenden weiterhelfen.

Der kostenlose Service ist exklusiv für GDCh-Mitglieder. Die Telefonnummer der GDCh-Arbeitsrecht-Hotline und weitere Details finden Mitglieder hier.

Drei Fragen an Christian Vogt:

Welche Erfahrungen haben Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts?

Ich bin seit 1995 Anwalt und habe mich von Anfang an mit Arbeitsrecht beschäftigt. Seit März 2000 bin ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen. Bereits seit 1999 betreue ich die Hotline eines mittelständischen Berufsverbandes, in der ich ebenfalls Fragen zum Arbeitsrecht beantworte.

Kann man in fünf bis zehn Minuten ein arbeitsrechtliches Thema erschöpfend behandeln?

Manche Standardfragen kann man tatsächlich in wenigen Minuten beantworten. Bei komplexen Themen kann und soll eine telefonische Kurzberatung natürlich keine persönliche Beratung ersetzen. Aber man kann eine erste Hilfestellung geben, dem Ratsuchenden quasi "die richtige Richtung aufzeigen", ihn etwa auf wichtige Fristen hinweisen oder auf Besonderheiten, die er als Laie noch nicht gesehen hat.

Wie können Ratsuchende sich auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten?

Anrufer sollten sich vorher wichtige Unterlagen wie Arbeitsverträge etc. zurechtlegen, um Rückfragen schnell beantworten zu können. Außerdem sollten sie ihr Problem kurz und prägnant schildern, damit genug Zeit für die Beantwortung bleibt.

 

Ein Interview mit Christian Vogt lesen Sie in den "Nachrichten aus der Chemie", Dezember 2005, Seite 1294 oder hier als PDF (zwei Seiten, 100 kb).

Weitere Informationen zur Patentrecht-Hotline

Es war seit Längerem ein Wunsch unserer Mitglieder: Beratung in patentrechtlichen Fragen. Mit Patentanwalt Dr. Thomas Seuß, Berlin, steht nun ein erfahrener Experte für die telefonische Kurzberatung von GDCh-Mitgliedern zur Verfügung. Den GDCh-Mitgliedern ist er bereits durch seine monatliche Kolumne in den Nachrichten aus der Chemie bekannt.

Seuß trat nach Chemiestudium und Promotion in die Patentabteilung der Schering AG ein. Nebenberuflich qualifizierte er sich 1998 zum European Patent Attorney und wurde 2001 Leiter der Patentabteilung bei Schering. Seit einigen Jahren ist er in der Berliner Patentanwaltskanzlei JUNGBLUT & SEUSS tätig. 2004 war er Sachverständiger des Deutschen Bundestages bei der Umsetzung der Biotechnologiepatentrichtlinie.

Dr. Thomas Seuß steht für telefonische Anfragen der GDCh-Mitglieder über eine eigens eingerichtete Hotline bereit. Die GDCh-Patentrecht-Hotline wird für Ratsuchende eine erste Orientierung bieten und soll keine juristische Analyse sein. Daher ist die Gesprächszeit auf maximal zehn Minuten beschränkt. Die Erfahrung zeigt, dass in dieser Zeit für die meisten Fragen wichtige Erläuterungen gegeben werden können, die den Anfragenden weiterhelfen.

Der kostenlose Service ist exklusiv für GDCh-Mitglieder. Die Telefonnummer der GDCh-Patentrechts-Hotline und weitere Details finden Mitglieder hier.

Vier Fragen an Dr. Thomas Seuß:

1. Welche Erfahrungen haben Sie auf dem Gebiet des Patentrechtes?

Ich bin seit 1994 auf dem Gebiet des Patentwesens tätig. Nach meinem Chemiestudium war ich zunächst Mitarbeiter der Patentabteilung der Berliner Schering AG. In dieser Eigenschaft habe ich auch einige Zeit im Ausland verbracht. Von 2002 bis 2005 war ich Leiter der Patentabteilung, bevor ich mich dann 2006 als Patentanwalt in einer eigenen Kanzlei niederließ. Ebenfalls seit 2006 schreibe ich meine regelmäßige Kolumne in den Nachrichten aus der Chemie.

2. Warum eine Hotline neben der Kolumne?

Aus technischen Gründen dauert es von der Zusendung einer Frage bis zum Abdruck in der Kolumne mindestens drei Monate. In diesem Zeitraum kann schon viel passiert sein: Es können z. B. Fristen unwiederbringlich versäumt worden sein. Ich musste schon häufiger direkt mit den Fragestellern in Kontakt treten, um hier sicherzustellen, dass die Ratsuchenden keine Nachteile erleiden. Die Einführung einer Hotline könnte hier weiterhelfen. Außerdem habe ich festgestellt, dass viele Anfragen unvollständig sind: Es fehlen häufig Angaben, ohne welche die Frage nicht korrekt beantwortet werden kann. Die telefonische Beratung erlaubt es hier, einfacher zurückzufragen. Darüber hinaus eignen sich einige Fragen nicht zum Abdruck in der Kolumne, weil sie beispielsweise zu komplex sind. In solchen Fällen modifiziere ich manchmal die Fragen in der Weise, dass sie beantwortbar werden. Dies hilft allerdings dem Fragenden nur sehr wenig, da er möglicherweise seine eigene Frage kaum noch wiedererkennt. Auch in diesem Fall hoffe ich, dass die Hotline eine Erleichterung bringt.

3. Kann man in fünf bis zehn Minuten ein patentrechtliches Thema erschöpfend behandeln?

Manche Standardfragen kann man tatsächlich in wenigen Minuten beantworten. Bei komplexen Themen kann und soll eine telefonische Kurzberatung natürlich keine persönliche Beratung ersetzen. Aber man kann eine erste Hilfestellung geben, dem Ratsuchenden "die Marschrichtung" aufzeigen, ihn etwa auf wichtige Fristen hinweisen, auf Kosten oder sonstige Besonderheiten, die er als Laie vielleicht noch nicht gesehen hat. Gerade bei den arbeitnehmererfinderrechtlichen Fragen muss man auch immer wieder daran erinnern, dass der Arbeitnehmer sich in der Regel noch im Anstellungsverhältnis befindet. Ich möchte die Fragesteller auch davor bewahren, das Verhältnis leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

4. Wie können Ratsuchende sich auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten?

Anrufer sollten sich vorher wichtige Unterlagen wie Patentdokumente, Publikationen etc. zurechtlegen, um Rückfragen schnell beantworten zu können. Außerdem sollten sie ihr Problem kurz und prägnant schildern, damit genügend Zeit für die Beantwortung bleibt.

Ansprechpartner

GDCh-Karriereservice
Varrentrappstr. 40 - 42
60486 Frankfurt a. M.
Tel.: +49 69 7917-665 oder -668, Fax -322
E-Mail: karriere@gdch.de

 

zuletzt geändert am: 22.01.2014 14:32 Uhr von K.J.Schmitz