1) Aktionszeitraum
- Gültig für Mitgliedsanträge, die vom 1. bis 14. Dezember (00:00–23:59 Uhr) eingehen.
2) Wer darf teilnehmen?
- Werbende: alle aktiven GDCh‑Mitglieder; Mitarbeitende der GDCh‑Geschäftsstelle sind ausgeschlossen.
- Geworbene: alle Personen, die eine persönliche GDCh‑Mitgliedschaft beantragen (z. B. studentisches MItglied, Jungmitglied, ordentliches MItglied, Mitglied im Ruhestand).
3) So funktioniert die Zuordnung
- Im Beitrittsantrag muss im Feld „Geworben von“ Name und idealerweise die Mitgliedsnummer des werbenden GDCh‑Mitglieds eingetragen sein.
- Nachträgliche Meldungen oder Korrekturen außerhalb des Antrags sind nicht möglich.
- Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Pro geworbener Mitgliedschaft wird maximal eine werbende Person anerkannt.
4) Wann gilt die Werbung als erfolgreich?
- Wenn die geworbene Mitgliedschaft aktiviert wurde (Mitgliedschaft ist aktiv).
- Bei Widerruf/Storno der Mitgliedschaft innerhalb der Frist entfällt der Gutscheinanspruch; ggf. ausgegebene Codes werden gesperrt.
5) Dankeschön‑Gutschein
- Werbende erhalten einen 10‑€‑Gutschein für den GDCh‑Shop (shop.gdch.de).
- Versand 14 Tage nach Aktionszeitraum per E‑Mail von ms@gdch.de.
- Der Gutschein ist 12 Monate gültig, einmalig einlösbar, nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht mit anderen Gutscheinen/Rabatten kombinierbar; Versandkosten sind nicht abgedeckt.
6) Limits und Fairness
- Maximal 5 Gutscheine (50,00 Euro) pro werbender Person im Aktionszeitraum.
- Mehrfacheinträge: Es zählt die im Antrag angegebene Mitgliedsnummer; bei Mehrfachnennungen entscheidet die GDCh.
7) Datenschutz
- Die Angabe „Geworben von (Mitgliedsnummer)“ wird ausschließlich zur Abwicklung der Aktion und des Gutscheinversands genutzt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der GDCh.
8) Organisatorisches
- Veranstalter: Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V. (GDCh), Varrentrappstraße 40–42, 60486 Frankfurt am Main.
- Kontakt: j.herr@gdch.de | Tel. +49 69 7917‑323 | www.gdch.de
- Die GDCh behält sich vor, die Aktion bei wichtigem Grund anzupassen, zu verlängern oder vorzeitig zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
zuletzt geändert am: 19.11.2025 15:11 Uhr von J.Herr