ARTIKEL • INDUSTRIE + TECHNIK

Lebensmittelanalytik: Weder Rauschmittel noch Schadstoffe

02.09.2019
Lebensmittelanalytik: Weder Rauschmittel noch Schadstoffe

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Seit im Jahr 1996 das Anbauverbot von Hanf, Cannabis sativa L., aufgehoben wurde, dient diese alte Kulturpflanze wieder als Lebensmittel. Voraussetzung dafür ist ein geringer Gehalt an psychoaktiven Substanzen und dass die Produkte dem Lebensmittelrecht entsprechen. Die Lebensmittelindustrie nutzt Hanf der Spezies Cannabis sativa L. (Faserhanf) mit einem geringen Gehalt des psychoaktiven Cannabinoids Δ 9 -Tetrahydrocannabinol, Δ 9 -THC. Liegt der Δ 9 -THC-Gehalt unter 0,2 Prozent, eignet sich der Hanf nicht als Rauschmittel und unterliegt somit nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Medizin verwendet Hanf als Mittel zur Linderung v...

Tags

Industrie + Technik

Verwandte Artikel

Lebensmittelanalytik: Weder Rauschmittel noch Schadstoffe
Aus alt wird neu
Lebensmittelanalytik: Weder Rauschmittel noch Schadstoffe
Erfinden im Gewächshaus
Lebensmittelanalytik: Weder Rauschmittel noch Schadstoffe
„Rohstoffe in Kaskaden nutzen“
Lebensmittelanalytik: Weder Rauschmittel noch Schadstoffe
Nachhaltiger und effizienter
Lebensmittelanalytik: Weder Rauschmittel noch Schadstoffe
Mobil, persistent, gefährlich?