Kurz notiert für die Wirtschaft

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Titandioxid: Einstufung und Kennzeichnung | Seit Oktober sind neue Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten für TiO2 in Kraft. Der Stoff ist als krebserregend bei Einatmen eingestuft. Ein Leitfaden der europäischen Chemikalienbehörde Echa erläutert, wie TiO2 enthaltende Gemische zu kennzeichnen sind. Diese müssen das ergänzende Kennzeichnungselement „Bei der Verwendung können sich gesundheitsgefährdende lungengängige Stäube bilden. Staub nicht einatmen“ (EUH212) tragen. Flüssigkeiten, die mehr als 1 % TiO2-Partikel mit einem Durchmesser ≤10 μm enthalten, müssen das Kennzeichnungselement „Beim Versprühen können sich gefährliche lungengängige T...





