Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Kooperativ und selektiv

von Frauke Zbikowski

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29.06.2023
Kooperativ und selektiv

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird sich durchsetzen, meint das Centrum für Hochschulentwicklung. Die Hälfte der Bundesländer in Deutschland räumt Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) das Recht ein, Doktorgrade zu verleihen. Allerdings gilt dieses in der Regel nicht flächendeckend. In einigen Bundesländern, etwa in Hessen und Bayern, ist es auf einige forschungsstarke Fachbereiche oder Themencluster beschränkt (selektives Promotionsrecht). In anderen Bundesländern ist es an hochschulübergreifende Promotionskollegs gebunden, etwa in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg. Zwei Bundesländer, das...

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