Carl Remigius Fresenius und die forensische Analytik

Von Wiley-VCH zur VerfĂŒgung gestellt
Im Jahr 1836 entwickelte James Marsh eine Nachweismethode, mit der Arsen in Mordopfern nachweisbar war. Der analytische Chemiker Carl Remigius Fresenius arbeitete daran, Arsen und Antimon sicher zu unterscheiden. Zwei KriminalfÀlle aus dem 19. Jahrhundert sind gut dokumentiert, in denen Fresenius mit seinen analytischen Arbeiten dazu beitrug, vor Gericht Schuld und Unschuld zu beweisen.
Gift ist eine der Ă€ltesten Waffen, die Menschen gegeneinander eingesetzt haben. Als die Wissenschaft fortschritt, entstand der Beruf des Toxikologen, damit zum Tod fĂŒhrende Substanzen identifiziert und Gegenmittel gesucht werden konntenâ, schreibt die schottische Journalistin und Krimiautorin Val MacDermid in ihrem Buch âDie Anatomie des Verbrechensâ.2) In der Toxikologie spielt die Chemie eine zentrale Rolle, und die chemische Analytik war und ist eine der SchlĂŒsseldisziplinen in der Forensik.
âKeine scharfe GrĂ€nze âŠâ â Entwicklungen aus Liebigs Labor
Ein Meilenstein der forensischen Analytik war die von dem britischen Chemiker James Marsh (1794 â 1846) entwickelte Methode der Arsenanalytik. Schon er selbst und in den folgenden Jahrzehnten viele Kollegen erlebten, dass die Marsh-Probe nicht problemlos ist: Sie gerichtsfest anzuwenden, erfordert Erfahrung und Umsicht, sie gehört nur in die HĂ€nde erfahrener Analytiker.3) Ein solcher Analytiker war Carl Remigius Fresenius (1818 â 1897).4,5)
Im Liebigschen Labor, wo Fresenius in den Jahren 1842 bis 1845 arbeitete, verfolgte man aufmerksam die Fachliteratur, fĂŒhrte neue Methoden aus und unterwarf sie der Kritik. In einer seiner ersten Publikationen6) bezog sich der junge Fresenius auf eine von Max von Pettenkofer (1818 â 1901) publizierte Methode, mit dem Marsh-Apparat erhaltene Metallspiegel zu prĂŒfen und dabei Arsen von Antimon zu unterscheiden. Pettenkofer hielt sie besonders in âmediko-legalen FĂ€llenâ fĂŒr anwendbar.7) Sie beruht auf den Farbunterschieden der Sulfide beider Metalle und auf der höheren FlĂŒchtigkeit des Arsensulfids.
Versuche im GieĂener Labor ergaben, dass Pettenkofers Methode zwar âhinreicht, Arsen von Antimon zu unterscheiden, falls man nur mit einem der Körper zu thun hatâ. Doch sie genĂŒge nie, die Anwesenheit von Arsen zu beweisen, wenn die Probe gleichzeitig Antimon enthĂ€lt. Der Grund: â⊠zwischen mehr und minder flĂŒchtig ist keine scharfe GrĂ€nze und gelb und orange sind nicht wie weiĂ und schwarzâ.
Freseniusâ weiterentwickelte Methode âUeber ein neues Verfahren zur Unterscheidung und absoluten Trennung des Arsens vom Antimon in mit dem Marshâschen Apparate enthaltenen Metallspiegelnâ trennt beide Elemente und weist sie mit hoher Empfindlichkeit nach. Durch Ăberleiten von trockenem Schwefelwasserstoffgas gelingt die verlustfreie Umwandlung der Metallspiegel in die Sulfide.
Zu Freseniusâ Zeiten war die grĂŒndliche Kenntnis aller Stoffeigenschaften und Reaktionen fĂŒr die Analytik unerlĂ€sslich: Trockenes salzsaures Gas verwandelt das Antimonsulfid in das flĂŒchtige Antimonchlorid, das nach Einleiten in Wasser und FĂ€llen als Sulfid klar identifizierbar ist. Arsensulfid reagiert hingegen ĂŒberhaupt nicht mit Chlorwasserstoff, es löst sich jedoch in Ammoniaklösung, bei deren Verdampfung sich das Arsensulfid erneut zeigt. An TrennschĂ€rfe und damit Sicherheit ĂŒbertraf Freseniusâ neues Verfahren alle bisher bekannten.
Im Jahr 1842 debĂŒtierte Frensenius mit einem Vortrag ĂŒber seine analytische Methode auf der jĂ€hrlichen Tagung Deutscher Naturforscher und Ărzte.8) In der Folge hielten die Anwesenden es fĂŒr âdringent nothwendigâ ein Verfahren zu entwickeln, âdas als Norm der chemischen Verfahrensweise zur Ausmittelung des Arseniks in legalen FĂ€llen dienen solleâ. Der Kommission, die damit beauftragt wurde, gehörte Fresenius an.9)
Seine Entwicklungen und die Ăberlegungen zur forensischen Analytik, die er in der Folge anstellte, konnte Fresenius bei zwei KriminalfĂ€llen anwenden: im Fall der Anna Maria Theresia Nickel10) und in dem des Johann Wirth.11)
Der Fall Anna Maria Theresia Nickl
Im MĂ€rz 1859 erhielt Carl Remigius Fresenius einen Brief aus Wien. Darin wurde er darum gebeten, seine âMeinung ĂŒber die chemischen Untersuchungenâ abzugeben, die zwei Gutachterpaare âmit den verschiedenen Theilen der exhumierten Leiche der Anna Maria Theresia Nicklâ vorgenommen hatten. Anna war im Alter von knapp 15 Jahren plötzlich verstorben. Der Mutter, einer aus damaliger Sicht wenig umgĂ€nglichen und moralisch zweifelhaften Person, warfen die Strafverfolgungsbehörden vor, sie habe ihr Kind vergiftet. Sie profitierte von einer Lebensversicherung, die sie fĂŒr ihre Tochter abgeschlossen hatte, sodass zudem der Verdacht auf Versicherungsbetrug im Raum stand. Ein erstes Gerichtsurteil befand sie des Mordes schuldig.
Arsen oder Antimon? Kunstfehler der forensischen Analytiker
âIm Interesse der Wissenschaftâ sagte Fresenius zu, das forensische Gutachten zu prĂŒfen. Die Aufgabe war verzwickt, war doch âdas Untersuchungsmaterial durch die beiden Expertisen verbraucht, neues nicht zu beschaffen âŠâ Das einzige, was er tun konnte, war âzu erfahren ob die SchlĂŒsse richtig und vollkommen zuverlĂ€ssig sind, welche die Experten aus den von ihnen beobachteten Erscheinungen gezogen haben.â
Am 18. April, etwas mehr als fĂŒnf Wochen nach der Anfrage, schickte er ein 23 Seiten umfassendes SchriftstĂŒck mit einer vernichtenden Kritik der ihm vorliegenden Gutachten nach Wien.
ZunĂ€chst beschreibt er die Leichenteile einer ersten Ausgrabung, von denen das erste Gutachterpaar ein Viertel zurĂŒckschickte; es stand spĂ€ter dem zweiten Gutachterpaar zur VerfĂŒgung. Dieses erst wog die Teile. Daraus errechnete Fresenius, welche âGrundgesamtheitâ den Befunden des ersten Gutachtens zugrunde gelegen haben musste: ungefĂ€hr 284 Gramm plus etwa 4,8 Gramm Mageninhalt und eine unbekannte Probenmenge aus einem Schwamm, mit dem man aus Mund und Nase der Toten ausgetretene FlĂŒssigkeit aufgesaugt hatte. Das Fehlen dieser Angabe hielt Fresenius fĂŒr den ersten â so wĂŒrden wir es heute nennen â Kunstfehler.
Die Gutachter teilten die 284 Gramm in zwei Portionen, aus deren erster sie organische Gifte zu bestimmen suchten; das Ergebnis war negativ. FĂŒr die anorganischen Gifte blieben ihnen etwa 141 Gramm Material, das sie mit Kaliumchlorat aufschlossen, filtrierten und mit SalzsĂ€ure auf 100 Milliliter eindampften. Dieses Material teilten sie in vier Teile, was Fresenius fĂŒr einen weiteren Kunstfehler hielt, war doch ohnehin nicht viel vorhanden. Davon wurden die ersten beiden Teile auf Kupfer und Quecksilber untersucht; beides war nicht nachweisbar. Aus einem weiteren Viertel der Lösung erhielten die Gutachter mit Schwefelwasserstoff einen schwachen Niederschlag, der nach Behandeln mit Ammoniumcarbonat (dabei erwartet war Herauslösen des Arsensulfids) um 60 Milligramm abgenommen hatte. Man zog daraus den Schluss, in dem letzten Viertel der PrĂŒflösung Arsen gefunden zu haben, schrieb demgemÀà diese Gewichtsabnahme Arsen zu und errechnete daraus 0,64 Milligramm Arsensulfid. Darin erkante Fresenius den Kunstfehler Nummer drei: Es wurde nicht verifiziert, ob das wirklich Arsen gewesen war, und der in Ammoncarbonat unlösliche FeststoffrĂŒckstand wurde nicht untersucht.
Ein Blindwert mit Kaninchen-Innereien
Fresenius stellte nun analoge Versuche mit drei âPositivprobenâ nach, welche die von den Gutachtern angegebene Menge Arsen, ein Zehntel davon und ein Hundertstel davon enthielten. Mit der ersten Probelösung liefert Schwefelwasserstoff einen starken, mit der letzten einen noch deutlichen Niederschlag, davon aber sehr wenig. Die von den Gutachtern angegebene Menge hĂ€tte also einen starken Arsensulfid-Niederschlag ergeben mĂŒssen, ihre Beobachtung entsprach aber etwa dem, was mit einem Hundertstel dieser Menge aufgetreten wĂ€re.
Fresenius unterwarf nun insgesamt 83 Gramm Innereien eines âjungen, vollkommen gesunden Kaninchensâ der gleichen Prozedur, wie sie die Gutachter mit den Leichenteilen beschrieben hatten. Obwohl diese Innereien kein Arsen enthielten, entstand ein Niederschlag, der bei Auswaschen mit Ammoncarbonatlösung ebenfalls an Gewicht abnahm. âWollte ich aus meinem Versuche einen Schluss machen, gleich dem der Herren Experten, so wĂŒrde ein Kaninchen bloĂ in den untersuchten Eingeweiden 34 Milligramme Schwefelarsen oder 27 Milligramme arseniger SĂ€ure enthalten haben, wĂ€hrend es doch kein Atom desselben enthielt.â
Nun nahm sich Fresenius die Ergebnisse des zweiten Gutachter-Teams vor. Dabei arbeitete er wieder mit Kontrollexperimenten heraus, dass ihr Befund einer âunwĂ€gbaren Menge Arsenâ unbegrĂŒndet, die Bestimmung von Antimon hingegen vertrauenswĂŒrdig sei. Zudem widersprachen sich die Ergebnisse beider Gutachterteams beim Arsen.
Ebenso detailliert bearbeitete Carl Remigius Fresenius nun die beiden Berichte zu den Leichenteilen einer zweiten Exhumierung, wo er wieder dem ersten Team Kunstfehler beim Einsatz des Marsh-Apparates, dem zweiten nachvollziehbare Angaben zum Antimon, falsche zu den geringen Spuren an Arsen bescheinigte.
âFĂŒr Recht, Wahrheit und Wissenschaft âŠâ
Schlussendlich erklĂ€rt Fresenius âauf Ehre und Gewissen, auch auf den Experten-Eid, welchen ich als mit den gerichtlich-chemischen Untersuchungen im Herzogthum Nassau betrauter Chemiker geleistet habeâ, dass aus den Berichten in beiden Gutachten nur geschlossen werden könne, Arsen sei nicht nachweisbar. Wohl nachweisbar sei aber Antimon in einer Gesamtmenge von etwas unter 50 Milligramm. Die Anwesenheit von Antimon könne leicht durch Arzneimittel wie Antimonium crudum, Sulphur Antimonii auratum oder Tartarus emeticus (Brechweinstein, Antimontartrat) in dosisĂŒblichen Mengen verursacht worden sein. Antimonhaltige Medikamente waren im 19. Jahrhundert weit verbreitet.
Das Gutachten schlieĂt mit der Feststellung, dass âim vorliegenden Falle aus den berichtigten Befunden der chemischen Analyse sich nicht der entfernteste Grund zu der Annahme ergibt, die Maria Anna Theresia Nickl sei in Folge einer Vergiftung gestorben.â
Freseniusâ Gutachten fĂŒhrte nach mehrfachem Hin und Her im Verfahren zum Freispruch der Mutter. Nach zwei quĂ€lenden Jahren und Haft blieb ihr lebenslang Kerker erspart.
In der Einleitung zu seinem Gutachten begrĂŒndete Fresenius, warum er all die MĂŒhen auf sich genommen hatte: âNachdem ich einmal angefangen hatte, die Vergiftungsunterlagen genau zu studieren, hielt ich mich in der That fĂŒr verpflichtet, fĂŒr Recht, Wahrheit und Wissenschaft nach KrĂ€ften einzustehenâ Wenngleich diese Arbeit ihn viel Zeit gekostet habe, so bereute er sie nicht, denn âso muss wenigstens die Ehre der Wissenschaft rein dastehen, und es muss die Schande allein auf denen ruhen, welche durch leichtsinnige Arbeit mit der Chemie schnöden Missbrauch getrieben haben.â
Der Fall Johann Wirth oder: Wie viel Arsen ist in der Leiche?
Vor 1842 war die quantitative Bestimmung von Arsen in der forenischen Analytik keinesfalls regelhaft und auch spĂ€ter in ihrer Bedeutung umstritten. Fresenius hielt sie jedoch fĂŒr âabsolut nothwendigâ und begrĂŒndete dies im Jahr 1867 in seiner Zeitschrift unter dem Titel âBeitrĂ€ge zur gerichtlichen Chemieâ mit einem Mordfall im Taunus.11)
Anfang des Jahres 1860 war Johann Wirth verstorben. Vier Jahre spĂ€ter fĂŒhrten GerĂŒchte zu einer amtlichen Exhumierung des Toten. Leichenteile, Erd- und Sargholzproben gelangten auf Freseniusâ Labortisch. âDer Geruch des Magens, der GedĂ€rme und des Bauchfelles war stark moderig. Magen und GedĂ€rme konnten im Einzelnen nicht mehr sicher unterschieden werden, relativ wohlerhalten dagegen zeigte sich das Muskelfleisch sammt Ă€usserer Bauchhaut (Portion 1). Die ganze Masse hatte etwas Weiches, sie war zum Theil weiss, fett- oder wachsartig.â
Arsenige SĂ€ure als Pulver fand Fresenius nicht, es gelang ihm aber, âaus der HĂ€lfte der oben genannten Leichentheile 0,0035 Grm. reines Dreifach-Schwefelarsen abzuscheiden.â Aus Herz und Leber (âPortion 2, faulig und widerlich riechendâ) erhiehlt er weitere 0,047 g.
Fresenius unterwarf ein Viertel der Leichenteile der ersten Portion einer Dialyse nach Graham mit reinem Wasser als Ă€uĂere FlĂŒssigkeit und wies so lösliches dreiwertiges Arsen in diesen Geweben nach.
Blindwerte aus Friedhofserde und Sargholz
Er nahm zudem jeweils â1/2â1 Pfundâ Erdproben von ober- und unterhalb des Sarges sowie Holz vom Sargdeckel und -boden und fand darin kein Arsen. Allein die aus den Portionen 1 und 2 erhaltene Arsenmenge, berechnet auf Arsen(III), belief sich auf insgesamt 0,08123 Gramm. In der gesamten Leiche, so schrieb der Autor, musste es also erheblich mehr gewesen sein.
In gleicher Weise untersuchte der Forensiker die zusÀtzlich exhumierte Leiche des kleinen Sohnes von Johann, Heinrich, und fand Milligrammmengen Arsen. Davon fanden sich allerdings auch Spuren in der Ockerfarbe des Sargdeckels und in Erdproben.
Die Witwe des Ermordeten gestand, sie habe ihrem Mann kleinere Portionen Arsen im Kaffee verabreicht. Von denen blieb das meiste offenbar im Kaffeesatz zurĂŒck, den das Opfer nicht zu sich nahm. Dann habe sie, da er nur krĂ€nkelte, das Gift einer dicken Suppe beigemischt. Ihr Sohn war eines natĂŒrlichen Todes gestorben.
âDen Zweifel des Laien zu beheben âŠâ
Bereits im Jahr 1844 hatte Fresenius als noch nicht 26-jĂ€hriger GieĂener Dozent kritische Gedanken ĂŒber die Anforderungen von Gerichten, Verteidigern und Ăffentlichkeit an Gerichtschemiker veröffentlicht.14) Er beleuchtet deren Aufgaben sowohl aus fachlicher als auch aus juristischer und gesellschaftlicher Perspektive. Die âAusmittelung der Gifte in gerichtlich-chemischen FĂ€llenâ hat âdie Aufmerksamkeit der Chemiker in besonderem MaĂe in Anspruch genommen; eine Sache, die in der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes, in seiner Bedeutung fĂŒr das sociale Leben leicht ihre ErklĂ€rung findet.â
Drei Problemfelder und dazu formulierte Botschaften des Autors sind auch heute noch aktuell.
Was dem Chemiker âzugemuthetâ werden kann
Fresenius schlug vor, Gifte nicht wie gewöhnlich nach Herkunft und Wirkung zu unterscheiden. Er unterteilte sie vielmehr in zwei Gruppen: in solche, âwelche ihrer Materie nach giftig sindâ und solche, âbei welchen die Materie nur in dem Zustande giftig ist, indem sie sich eben befindet.â Zu den ersteren zĂ€hlte er die metallischen Gifte, bei denen er jedoch auf die unterschiedliche BioverfĂŒgbarkeit verschiedener Spezies hinwies: WĂ€hrend schwerlösliches Kalomel kaum toxisch ist, sind schwefelsaures oder Chloridsalz von zweiwertigem Quecksilber höchst giftig. Zu den letzteren Stoffen gehören insbesondere solche, die bioabbaubar sind oder im Körper leicht metabolisiert werden.
Beispielhaft fĂŒhrte er an, dass in einem Raben, der eine mit Arsen vergiftete Maus gefressen hat, das Gift noch nachweisbar ist. Schwefelkalium (K2S) hingegen wird verstoffwechselt und ist dann nicht mehr nachweisbar. Die Folgeprodukte, so schrieb Fresenius, seien nicht mehr toxisch.
Aus all dem folgt, dass Gerichtschemiker Gifte der ersten Gruppe in den meisten FĂ€llen wohl nachweisen können â Ausnahmen sah Fresenius insbesondere dann, wenn die Giftmenge sehr gering ist. Bei Giften der zweiten Sorte seien die Nachweise nicht sicher.
Welche Beweise der Richter fordern kann
Fresenius sah bei der ersten Gruppe von Giften deren Auffindung als Beweis, die Nichtauffindung als Gegenbeweis fĂŒr eine Vergiftung. Bei der zweiten Gruppe dagegen sei die Auffindung Beweis, die Nichtauffindung jedoch in den meisten FĂ€llen kein Gegenbeweis. Auf jeden Fall mĂŒssten aber Arzt und Chemiker sich âzur Erforschung des Thatbestandes die HĂ€nde bieten.â
Trotzdem, so sah es der selbstkritische Chemiker, sei die Lage fĂŒr ihn nicht einfach. WĂ€hlte er eine Ă€ltere Methode, wĂŒrde man ihn fragen, wieso er nicht den Marsh-Apparat einsetzte. TĂ€te er das und fĂ€nde Arsen, könne der Verteidiger sagen, zu dieser Methode wĂŒrden in rascher Folge Verbesserungen publiziert, weil es so viele mögliche Fehlerquellen gebe. Teilte hingegen der Gerichtschemiker sein Probenmaterial in so viele Portionen, als er Methoden hat, und fĂ€nde in keinem Fall Arsen, könnte der Einwand heiĂen, mit so geringen Probemengen sei er unter der Nachweisgrenze.
Dies brachte Fresenius zu seiner letzten Frage: âOb es nicht möglich sey, den gerichtlichen Chemiker auf irgend eine Weise gegen Tadel und Vorwurf von AuĂen sicher zu stellen?â
Kein Tadel fĂŒr den Gutachter
Der Gerichtschemiker, meinte Fresenius, könne sich als Biedermann wahrnehmen, der nach Pflicht und Gewissen und im besten Glauben handele und sich um EinwĂ€nde nicht schere. So aber sei den Zweifeln des Laien nicht wirksam zu begegnen, der an den Methoden zweifelt, âwelche zu Beweisen fĂŒhren sollen, von denen die Freiheit oder das Leben eines Nebenmenschen abhĂ€ngig gemacht wird.â
Weiter fragte Fresenius: âWas muss die Menge von den Beweisen einer Wissenschaft halten, die der Gefahr der VerdĂ€chtigung in so hohem Grade ausgesetzt sind.â Dazu hatte er einen Vorschlag: Er bezog sich dabei auf die Normen, die der Staat fĂŒr pharmazeutische PrĂ€parate und ihre Herstellung erlassen hat (Dispensatorien, Pharmacopöen): Wer nach diesen Normen Arzneimittel herstelle, sei âgerechtfertigtâ. Seien die Vorschriften hingegen schlecht, so sei nicht der Einzelne, sondern âdie SanitĂ€tsbehörde, der Staat dafĂŒr verantwortlich.â
Nach diesem Vorbild schlĂ€gt Fresenius vor, fĂŒr die Forensik gerichtliche âNormalmethoden auszumittelnâ. Er regte zudem an, der Staat mĂŒsse sie wie andere Gesetze ĂŒberwachen und Sorge tragen, âdass sie abgeĂ€ndert werden, wenn die Wissenschaft zur Aufstellung besserer das Mittel bietet.â Als möglichen Versuch in dieser Richtung beim Arsens verwies er auf seine direkt im Anschluss publizierte Methode.
INFO: Fresenius und die forensische Analytik heute
Am 1. Mai 1848, also vor nunmehr 175 Jahren, grĂŒndete Carl Remigius Fresenius12) sein eigenes Chemisches Laboratorium in der KapellenstraĂe in Wiesbaden, das heute eine historische StĂ€tte der Chemie ist. Das JubilĂ€um nehmen wir zum Anlass, einen weniger bekannten Teilaspekt der TĂ€tigkeiten des GrĂŒndervaters in den Blick zu nehmen: Seine Forschungen und Arbeiten auf dem Gebiet der Forensik. Sie weisen alle Elemente dessen auf, was wir heute Validierung nennen.Fresenius erstes chemisches Laboratorium in Wiesbaden.
Carl Remigius Fresenius verstand Analytik auch als das Gewinnen von fachlich, ökonomisch und gesellschaftlich relevanten Informationen, insbesondere im Bereich der Forensik. Was sie aus den Medien dazu erfahren, fasziniert junge Menschen: FingerabdrĂŒcke oder DNA-Spuren sichern, um Mörder zu ĂŒberfĂŒhren, fĂŒr eine bessere Welt.
Was Fresenius und seine Zeitgenossen nicht erlebten, sind Verbrechen in der digitalen Welt â Stichwort Cybercrime. Die Hochschule Fresenius hat es sich zum Ziel gesetzt, junge Menschen ganzheitlich in die Welt der Forensik einzufĂŒhren. Sie umfasst neben der klassischen Forensik, vor allem der chemischen Analytik, die fachgerechte und gerichtsfeste Datenanalyse. Mit dem Studiengang âAnalytische und Digitale Forensikâ haben Studierende die Möglichkeit, sich eine umfassende Grundlage zu erarbeiten, um den Tatort materielle Welt und den digitalen Tatort zu begreifen und zu analysieren. Nicht nur Mordkommissarinnen â auch Fachleute fĂŒr Cybersicherheit sind gesucht.
Weitere Quellen ĂŒber Freseniusâ Arbeiten zur forensischen Analytik:
R. Fresenius, âUeber die Einwirkung von SalzsĂ€ure auf ArsensĂ€ure in der Siedehitzeâ, Zeitschrift fĂŒr Analytische Chemie 1862, 1, 448â450
âZur Nachweisung des Arsens mittelst des Marshâschen Apparatesâ, Fres. Z. Anal. Ch. 1872, 11, 434437
R. Fresenius, âUeber die Nachweisung von durch Meconium (Kindspech) entstandenen Flecken bei gerichtlich-chemischen Untersuchungenâ, Annalen der Chemie und Pharmacie 1850, 75 (1), 116â120
C. Neubauer, âVergiftung mit einer Mischung von Morphin und Strychninâ Zeitschrift fĂŒr Analytische Chemie 1870, 9, 240â242
Bericht: Specielle Analytische Methoden. 3. Auf gerichtliche Chemie bezĂŒglicheâŠ. Zeitschrift fĂŒr Analytische Chemie 1876, 15, 507
Interessant aus Frankfurter Sicht: Im WS 1888/89 ist Georg Popp (1861 â 1943) als âHospitantâ in den Matrikeln des Chemischen Laboratoriums verzeichnet, der 1889 in Frankfurt ein Institut fĂŒr gerichtliche Chemie und Mikroskopie grĂŒndete und maĂgeblich zur Weiterentwicklung der Kriminaltechnik beitrug. Er war Gutachter in zahlreichen, auch Aufsehen erregenden Prozessen und gehörte zu den MitbegrĂŒndern der Forensik an der UniversitĂ€t in Frankfurt. 1928 sagte er in einem Festvortrag in Wiesbaden, sein Lehrer Fresenius habe ihn âfĂŒr die speziellen Aufgaben meines Berufes als öffentlicher Analytiker vorbereitetâ.
Der Autor
Leo Gros studierte Chemie in Mainz und promovierte bei Helmut Ringsdorf. Gros lehrte von 1981 bis 2016 an der Hochschule Fresenius in Idstein. Er war von 1997 bis 2013 ihr VizeprÀsident und ist jetzt Mitglied des Hochschulrats. Seit mehreren Jahren baut er das Archiv der Hochschule auf und forscht zu ihrer Geschichte.
- 1 R. Fresenius, L. v. Babo, âUeber ein neues, unter allen UmstĂ€nden sicheres Verfahren zur Ausmittelung und quantitativen Bestimmung des Arsens bei VergiftungsfĂ€llen.â Annalen der Chemie und Pharmacie, 1844. 49, 287â313
- 2 V. McDermid, Forensics â The Anatomy of Crime. Profile Books, London 2014, Seite 119. Das Zitat im Titel steht auf Seite 124 (ISBN 978â1â84765â990â3) Im Kapitel 5 (Toxikologie) geht die Autorin auf Arbeiten von Mathieu Orfila ein und auf damals spektakulĂ€re MordfĂ€lle mit dem von den Franzosen âpoudre de successionâ â Erbschaftspuder â genannten Arsengift.
- 3 S. H. Webster, âThe Development of the Marsh Test for Arsenicâ, J. Chem. Ed. 1947, 24, 487â490
- 4 R. K. MĂŒller, âDie AnfĂ€nge der forensischen Toxikologie im 19. Jahrhundertâ. In: R .K. MĂŒller, K. Lohs( Hrsg) .BeitrĂ€ge zur Geschichte der Toxikologie. Fachverband Toxikologie der Chemischen Gesellschaft der DDR. Leipzig 1981, 49â52
- 5 S. Poth, âCarl Remigius Fresenius (1818â1897). Wegbereiter der analytischen Chemie.â Heidelberger Schriften zur Pharmazie- und Naturwissenschaftsgeschichte, Stuttgart 2007
- 6 R. Fresenius, âUeber ein neues Verfahren zur Unterscheidung und absoluten Trennung des Arsens vom Antimon in mit dem Marshâschen Apparate erhaltenen Metallspiegelnâ, Annalen der Chemie und Pharmacie, 1842, 43, 361â364. Ăber diese Befunde berichtet Fresenius ĂŒbrigens kurz im September 1842 in Mainz, siehe: W. Czysz, â140 Jahre Chemisches Laboratorium Fresenius Wiesbaden. 1. Teil: 1848â1945â. Jb. Nass. Ver. Naturk. 1988, 110, 35â110
- 7 M. Pettenkofer, Buchnerâs Repertorium 2. Reihe 26=76, Heft 3, 289â307
- 8 âFresenius CR. Ăber das Thun und Treiben im chemischen Laboratorium zu Giessen, mit besonderer BerĂŒcksichtigung der Ergebnisse des letzten Jahres.â In: Gröser, Bruch (Hrsg.), Amtlicher Bericht ĂŒber die zwanzigste Versammlung der Gesellschaft deutscher Naturforscher und Ărzte zu Mainz im September 1842, Mainz 1843, 92â101: archive.org/stream/amtlicherbericht20gese/amtlicherbericht20gese_djvu.txt. Stand 09.05.2022
- 9 Dritte Sitzung, am 23. September. Punkt 11. Amtlicher Bericht ĂŒber die zwanzigste Versammlung deutscher Naturforscher und Ărzte in Mainz im September 1842. Mainz 1843, 108â110; Fresenius kam die Aufgabe zu, ĂŒber die Ergebnisse des Forschungsauftrags zu berichten. Dazu sollten ihm bei der Folgetagung in Graz Unterlagen âposte restanteâ vorliegen â was nicht geschah. Er hatte aber inzwischen mit von Babo das Problem gelöst und berichtete darĂŒber: ĂŒber einen unter allen UmstĂ€nden sicheren Gang, Arsen bei gerichtlich chemischen Untersuchungen zu ermitteln und quantitativ zu bestimmen. In: Amtlicher Bericht ĂŒber die einundzwanzigste Versammlung deutscher Naturforscher und Ărzte in Gratz im September 1843. Gratz 1844, 212â227
- 10 R. Fresenius in: Der Korneuburger Vergiftungsprozess (1857â1859). Dargestellt von einem praktischen Juristen und bereichert durch die Sammlung der wichtigsten darauf bezĂŒglichen AktenstĂŒcke und der nicht zur öffentlichen Gerichtsverhandlung gelangten medicinisch-chemischen Gutachten. Druck von Karl Ueberreuter, Wien 1859, 192â216, digital.onb.ac.at/OnbViewer/viewer.faces?doc=ABO_%2BZ257039306 (Stand 18.04.2023)
- 11 R. Fresenius, âBeitrĂ€ge zur gerichtlichen Chemie. I. Quantitative Bestimmung des abgeschiedenen Giftes, insbesondere des Arsens. II. Zur Behandlung des rohen (mit organischen Substanzen verunreinigten) durch Schwefelwasserstoff erhaltenen Niederschlagâ, Zeitschrift fĂŒr Analytische Chemie 1867, 6, 195â205
- 12 L. Gros, âDas Making of eines Analytikersâ, Nachr. Chem. 2018, 66, 1178â1181
- 13 Druck der âThesen, welche Samstag den 27ten Januar, Vormittags um 10 Uhr, öffentlich zu vertheidigen gedenkt Dr. R. Fresenius. Giessen.â Druck der UniversitĂ€ts-Buchdruckerei von G. F. Heyer, Vater.
- 14 R. Fresenius, âUeber die Stellung des Chemikers bei gerichtlich-chemischen Untersuchungen und ĂŒber die Anforderungen, welche von Seiten des Richters an ihn gemacht werden könnenâ, Annalen der Chemie und Pharmacie, 1844, 49, 275â286





