Gültig für Mitgliedsanträge, die vom 1. bis 30. November 2026 (00:00–23:59 Uhr) eingehen.
2) Wer darf teilnehmen?
Werbende: alle aktiven GDCh-Mitglieder; Mitarbeitende der GDCh-Geschäftsstelle sind ausgeschlossen.
Geworbene: alle Personen, die eine persönliche GDCh-Mitgliedschaft beantragen (z. B. studentisches Mitglied, Jungmitglied, ordentliches Mitglied, Mitglied im Ruhestand).
3) So funktioniert die Zuordnung
Im Beitrittsantrag muss im Feld „Geworben von“ der Name und idealerweise die Mitgliedsnummer des werbenden GDCh-Mitglieds eingetragen sein.
Nachträgliche Meldungen oder Korrekturen außerhalb des Antrags sind nicht möglich.
Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Pro geworbener Mitgliedschaft wird maximal eine werbende Person anerkannt.
4) Wann gilt die Werbung als erfolgreich?
Wenn die geworbene Mitgliedschaft aktiviert wurde (Mitgliedschaft ist aktiv).
Bei Widerruf oder Storno der Mitgliedschaft innerhalb der Frist entfällt der Gutscheinanspruch; gegebenenfalls bereits ausgegebene Codes werden gesperrt.
5) Dankeschön-Gutschein
Werbende erhalten einen 10-Euro-Gutschein für den GDCh-Shop.
Der Versand erfolgt 14 Tage nach Ende des Aktionszeitraums per E-Mail.
Der Gutschein ist 12 Monate gültig, einmalig einlösbar, nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht mit anderen Gutscheinen oder Rabatten kombinierbar. Versandkosten sind nicht abgedeckt.
6) Limits und Fairness
Maximal 5 Gutscheine (50,00 Euro) pro werbender Person im Aktionszeitraum.
Bei Mehrfacheinträgen zählt die im Antrag angegebene Mitgliedsnummer; bei Mehrfachnennungen entscheidet die GDCh.
7) Datenschutz
Die Angabe „Geworben von (Mitgliedsnummer)“ wird ausschließlich zur Abwicklung der Aktion und des Gutscheinversands genutzt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der GDCh.
8) Organisatorisches
Veranstalter: Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V. (GDCh), Varrentrappstraße 40–42, 60486 Frankfurt am Main.