Datenschutzbestimmung zu Experten-Finder

Datenschutzbestimmung für Nutzer des FFCh-Expertenfinders (Anfrageformular)

Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende EU-DSGVO sieht unter anderem in Artikel 13 vor, dass der / die Verantwortliche bei der Erhebung von personenbezogenen Daten, bestimmte Informationen dem / der Betroffenen mitteilen muss.

1.    Name der verantwortlichen Stelle
Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.

2.    Geschäftsführer: Prof. Dr. Wolfram Koch
Kaufmännischer Direktor: Dipl.-Ökonom Volker Kilz
Datenschutzbeauftragter: Dipl.-Wirt.-Ing (FH) Arnd Bohl

3.    Anschrift der verantwortlichen Stelle
Varrentrappstraße 40-42
60486 Frankfurt am Main

4.    Zweckbestimmung der Datenverarbeitung
Anfrageformular für chemische Fragestellungen an die Fachgruppe FFCh

5.    Zulässigkeit der Datenverarbeitung
Einwilligung des / der Betroffenen

6.    Empfänger/innen oder Kategorien von Empfängern/innen, denen die Daten offengelegt sind oder werden
In der Googe-Gruppe eingetragene FFCh-Mitglieder, GDCh-Mitarbeiter der Abteilung „Mitgliedermarketing/Fach- und Regionalstrukturen“, GDCh-IT, GDCh-Datenschutzbeauftragter, Google LLC (Datenschutzerklärung von Google)  

7.    Fristen für die Löschung der Daten
Die Löschung erfolgt spätestens drei Monate nach Absenden der Anfrage.

8.    Datenübermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Es findet keine Datenübermittlung an ein Drittland außerhalb der Europäischen Union statt.

Rechte der Betroffenen

Um den in Art. 12 der EU-DSGVO geregelten Transparenz und Modalitäten gerecht zu werden, informiert der / die Verantwortliche nachfolgend über Rechte der Betroffenen.

a) Auskunftsrecht (Art. 15)
Die betroffene Person hat das Recht von dem / der Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der / Die Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der / die Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

b) Berichtigung (Art. 16)
Die betroffene Person hat das Recht, auf eine Berichtigung oder Vervollständigung sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen.

c) Löschung (Art. 17) – „Recht auf Vergessenwerden“
Siehe Punkt 7: Fristen für die Löschung der Daten

d) Widerspruchsrecht (Art. 21)
Legt die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten ein, darf der/die Verantwortliche diese Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er/sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder aber die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

e) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Persönliche Betroffene haben das Recht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.

f) Folgen einer Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten
Stellt der Betroffene seine personenbezogenen Daten nicht bereit oder widerspricht er deren Verarbeitung, ist eine Nutzung des FFCh-Expertenfinders ausgeschlossen. 

zuletzt geändert am: 22.07.2020 09:33 Uhr von N.Bürger