ARTIKEL

Zugelassen nach der Druckgeräterichtlinie

02.03.2024
Zugelassen nach der Druckgeräterichtlinie

Abstract

Weil sie aus einem kohlenstofffaserverstärkten Kunststoff (CFK) gefertigt sind, bieten platzsparende CFK-Druckbehälter Gewichts- und Stabilitätsvorteile gegenüber Modellen aus Metall. Sie kommen auch in Anlagen zum Einsatz, die mit Wasserstoff arbeiten. Vor ihrem Einbau in stationäre Anwendungen, die in den Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) fallen, müssen sie jedoch erst gemäß DGRL zugelassen werden. TüV Süd hat hierzu ein Prüfprogramm entwickelt und bei einem Weltmarktführer für Wasserstoffspeicher erfolgreich angewendet.

Verwandte Artikel

Zugelassen nach der Druckgeräterichtlinie

Medizin-Nobelpreis für GDCh-Mitglied Peter Hegemann

Zugelassen nach der Druckgeräterichtlinie
GDCh-Stiftung schreibt Stipendien für Chemiestudierende aus
Zugelassen nach der Druckgeräterichtlinie
Wo die Chemotherapie erfunden wurde
Zugelassen nach der Druckgeräterichtlinie
Ehrenmitgliedschaft für Erhard Meyer‐Galow
Zugelassen nach der Druckgeräterichtlinie
Egal ist das nicht