Am Konsumenten vorbei?

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt
Vielen Anwendern ist nicht bewusst, dass die meisten Körperpflegemittel Gefahrstoffe enthalten, die der EU-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging; CLP-Verordnung) unterliegen.1 Nach geltendem Recht sind diese Produkte allerdings auch dann nicht einzustufen und zu kennzeichnen, wenn die Konzentrationen der Inhaltsstoffe den Schwellenwert zur Einstufung der Produkte überschreiten.2,3 Stattdessen versichern die Hersteller, dass ihre Produkte sicher sind und listen die Inhaltsstoffe auf den Behältnissen auf, damit sich Verbraucher über mögliche Risiken informieren können. Risikokommunika...

