Anmeldung


Ihr kurzer Weg zur Anmeldung


Die Anmeldung wird mit Eingang bei der GDCh verbindlich. Für jeden Teilnehmer ist eine gesonderte Online-Anmeldung vorzunehmen.

Die Bezahlung in der Regel mit Kreditkarte oder Lastschrifteinzug. Wenn Sie den Rechnungsbetrag überweisen möchten, vergessen Sie bitte nicht, am Ende des Anmeldeprozesses Ihre Rechnung auszudrucken.

Teilnehmergebühren
Die Teilnehmergebühren sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG.

Teilnehmerkarte € 45,-
Teilnehmerkarte Studenten, Doktoranden, Diplomanden *) € 20,-
Teilnehmerkarte für Gold-Mitglied
 (ab 50 Jahren GDCh-Mitgliedschaft)
         
kostenlos
Teilnehmerkarte für Begleitperson  kostenlos
Teilnehmerkarte für Presse  kostenlos
*) nur in Verbindung mit gültigem Studentenausweis

Bankverbindung
GESELLSCHAFT DEUTSCHER CHEMIKER e.V.
Konto Nr. 4 900 200 00,
Dresdner Bank AG Frankfurt am Main
BLZ 500 800 00
Verwendungszweck: 5402 / CDT 2010

Wichtiger Hinweis:
Teilnehmer aus EU-Ländern außer Deutschland sind gebeten, anstelle der Kontonummer, der Bankleitzahl und des Namens der Bank künftig IBAN (International Bank Account Number) und SWIFT-BIC (Bank Identifier Code) anzugeben.
Für das Konto der Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V. bei der Dresdner Bank AG Frankfurt am Main sind dies:

IBAN DE 85 5008 0000 0490 0200 00
SWIFT-BIC DRES DE FF
Verwendungszweck 5402 / CDT 2010

Bei Anmeldung und Bezahlung des Rechnungsbetrages nach dem 19. Februar 2010 legen Sie bitte bei Abholung Ihrer Unterlagen im Tagungsbüro den Zahlungsbeleg vor.
Zahlungen am Tagungsbüro sind nur mit EC- oder Kreditkarte (MASTERCARD, VISACARD) möglich.

Stornierung
Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 15. Februar 2010 werden € 25.- für die Bearbeitung berechnet. Bei Rücknahme der Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme wird der komplette Rechnungsbetrag fällig.

Sollte die Veranstaltung vom Veranstalter – aus welchen Gründen auch immer – abgesagt werden müssen, werden bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter sind ausgeschlossen.