GDCh-Jungchemikerkurse


GDCh-Jungchemikerkurse 

Die GDCh bietet für Jungchemiker eine Reihe speziell für diese Personengruppe initiierter Aufbaukurse sowie das Kursprogramm "Geprüfter Projektmanager Wirtschaftschemie GDCh" an.

Jungchemiker, die zu der unten genannten Personengruppe* gehören, können für diese Kurse seit 2008 einen Zuschuss von 80 % zu den ausgeschriebenen Kursgebühren beantragen. 


Anmeldung zu GDCh-Jungchemiker-Kursen 2010

Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah über das GDCh-Kursangebot 2010 zu informieren und Sie sich Ihre Teilnahme zu sichern. Die Teilnehmerplätze sind wie immer begrenzt!
Wir möchten Sie bitten, Ihre Buchung über das Internet vorzunehmen, sofern Sie keinen Zuschuss zu den Kursgebühren beantragen möchten. Informationen zur Beantragung eines Zuschusses finden Sie anbei.


Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Kursgebühr bei GDCh-Jungchemiker-Kursen

Die GDCh stellt finanzielle Mittel zur Förderung Ihrer Jungmitglieder für die Teilnahme an Jungchemikerkursen zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses von 80% zu den ausgeschriebenen Kursgebühren ist die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppe*:

  • Doktoranden
  • Diplomanden
  • Studenten während der Masterarbeit

Sollten Sie zu einer der oben genannten Personengruppe gehören, senden Sie uns bitte Ihren Antrag auf Gewährung eines Zuschusses VOR Ihrer Anmeldung vollständig ausgefüllt per Post (GDCh e.V., Fortbildung, Postfach 90 04 40, 60444 Frankfurt am Main) und - falls Sie dies möchten - vorab per Fax (069 7917-475) zu.

Fügen Sie diesem Antrag bitte eine formlose Bestätigung Ihres Arbeitskreisleiters oder dessen Stellvertreters bei, dass Sie zurzeit zu der o.g. Personengruppe gehören.

Wir möchten Sie um Verständnis bitten, dass

  • wir nur vollständig ausgefüllte Formulare im Original mit Bestätigung Ihres Arbeitskreisleiters oder dessen Stellvertreters akzeptieren können.
  • uns die Unterlagen bis zum Anmeldeschluss vorliegen müssen. Nach dem Anmeldeschluss ist ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses leider nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie:
Sobald der Antrag bei uns eingegangen ist, werden wir diesen prüfen und Sie umgehend über dessen Zustimmung oder ggf. Ablehnung informieren.

Bitte melden Sie sich erst an, wenn Sie die Information über die Zustimmung bzw. Ablehnung des Antrags erhalten haben. Im Falle einer Zustimmung senden wir Ihnen weitere Informationen über die Vorgehensweise bei der Anmeldung zu
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