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GDCh-Fördermaßnahmen für Fortbildungskurse 2010
Mit dem „GDCh-Förderprogramm Fortbildung“ unterstützt die GDCh jährlich Interessenten durch Bereitstellung einer begrenzten Zahl von Freiplätzen sowie mit speziellen Veranstaltungen für Jungchemiker.
Unten genannte Personengruppen können einen Antrag auf Unterstützung zur Teilnahme an GDCh-Fortbildungsveranstaltungen stellen. Die Unterstützung besteht in der Übernahme von 85% der jeweiligen Kursgebühr. Reise- und Aufenthaltskosten werden nicht übernommen.
Für die Gewährung eines Freiplatzes gelten folgende Kriterien:
1.1 Die Zahl der Freiplätze ist beschränkt, eine endgültige Zusage kann erst zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
1.2 Freiplätze beantragen können:
- Studierende während ihrer Masterarbeit, Diplomanden und Doktoranden chemischer Fachrichtungen von Universitäten, Technischen Hochschulen und Fachhochschulen
- Promovierte Angehörige chemischer Fachbereiche von Hochschulen, soweit sie keine Dauerstellung an der Hochschule haben
- Fachreferenten Chemie an Hochschulbibliotheken
- Lehrer an pädagogischen Hochschulen mit dem Fachgebiet Chemie, soweit sie keine Dauerstellung an der Hochschule haben
- qualifizierte Mitarbeiter (mit abgeschlossener Berufsausbildung) aus den chemischen Hochschullaboratorien
- stellungslose Chemiker (siehe auch Punkt 2: alternative Fördermaßnahme für stellungslose Chemiker)
1.3 Dem Freiplatzantrag ist beizufügen:
für Hochschulangehörige und Fachreferenten:
- formlose Begründung der Notwendigkeit einer Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung durch den Vorgesetzten
- Begründung, dass die Kenntnisse in einer externen Fortbildungsveranstaltung erworben werden müssen
- Bestätigung, dass die Kosten nicht von der Universität bzw. der Hochschule übernommen werden können
für stellungslose Chemiker:
- formlose Begründung der Notwendigkeit einer Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung
- zeitnahe Bescheinigung des Arbeitsamtes (nicht früher als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn)
Die Anträge sind zusammen mit den entsprechenden Bescheinigungen im Original einzureichen
an:
Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
Fortbildung
Postfach 90 04 40
60444 Frankfurt am Main
2. Alternative Fördermaßnahmen für stellungslose Chemiker
Stellungslose Chemiker können einen Antrag auf Unterstützung zur Teilnahme an GDCh-Fortbildungsveranstaltungen stellen. Die Unterstützung besteht in der Übernahme der jeweiligen Kursgebühr und der Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse).
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung sowie zu den Formalitäten für die
Antragstellung erhalten Sie von:
Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
Volker Kilz
Postfach 90 04 40
60444 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 7917-321
E-Mail: v.kilz@gdch.de
Mittel für diese Förderung stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, daher werden Anträge in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf eine der genannten Fördermaßnahmen besteht nicht. Sollte die Förderung nicht genehmigt werden, besteht die Möglichkeit, einen Freiplatz (siehe Punkt 1) zu beantragen.
3. Fördermaßnahmen für Jungchemiker
Die GDCh fördert Jungchemiker mit einer Reihe speziell für diese Personengruppe initiierter Aufbaukurse, die unter besonderer Berücksichtigung fachübergreifender Interessensgebiete konzipiert wurden.
Jungchemiker können für die speziell für Jungchemiker ausgewiesenen Kurse auf Antrag einen Zuschuss von 80% zu der jeweiligen Kursgebühr beantragen. Reise- und Aufenthaltskosten werden nicht übernommen.
Für die Gewährung des Zuschusses gelten folgende Kriterien:
3.1 Einen Zuschuss von 80% zu den jeweiligen Kursgebühren beantragen können:
Wir möchten Sie um Verständnis bitten, dass
Bitte beachten Sie:
Sobald der Antrag bei uns eingegangen ist, werden wir diesen prüfen und Sie schnellstmöglich über dessen Zustimmung oder ggf. Ablehnung informieren.
Bitte melden Sie sich erst an, wenn Sie die Information über die Zustimmung bzw. Ablehnung des Antrags erhalten haben. Im Falle einer Zustimmung senden wir Ihnen weitere Informationen über die Vorgehensweise bei der Anmeldung zu.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie sich zu den jeweiligen Kursgebühren schriftlich anmelden.
3.2 Vorgehensweise bei der Beantragung eines Zuschusses:






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