Deutsch
| 
English
|
| Aktuelle Wochenschau | |
| 2010, im Jahr der Energie: Jede Woche ein aktueller Beitrag zum Thema Chemie und Energie | |
| Nachrichten aus der GDCh | |
| Aktuelles ... | ....mehr |
| 27.08.2010 Umwelt 2010: Von der Erkenntnis zur Entscheidung Mehr... | |
| 26.08.2010 Career Days in Nürnberg Mehr... | |
| 25.08.2010 Die GDCh lädt Medienvertreter zur Pressekonferenz nach Nürnberg ein Mehr... | |
| ...und Wichtiges | ....mehr |
| 21.06.2010 Journal Impact Factors: GDCh-Zeitschriften weiter auf Erfolgskurs! Mehr... | |
| 11.06.2010 Neuer Online-Service: ChemistryViews.org Mehr... | |
| 06.05.2010 Ausschreibung für GDCh Preise 2011 eröffnet! Mehr... | |
| Weitere Nachrichten finden Sie unter NEWS | |
| News from Angewandte Chemie | |
| Hot Paper: Polyfluorophores on a DNA Backbone: Sensors of Small Molecules in the Vapor Phase Lesen... | |
| Hot Paper: A Nanoscale Jigsaw-Puzzle Approach to Large π-Conjugated Systems Lesen... | |
| VIP: Chitin–Silica Nano-Composites Through Self-Assembly Lesen... | |
| Chem.de | |
| Informations- und Wissensplattform Chemie Chem.de | |
JCF-Geschäftsordnung |
Geschäftsordnung des JungChemikerForums in der GDCh
Präambel
Das JungChemikerForum (JCF) ist die Jugendorganisation der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh). Das JungChemikerForum ist eine juristisch nicht selbständige Struktur der GDCh. Für sie ist die Satzung der Gesellschaft bindend.
Zur Durchführung seiner Arbeit hat sich das JungChemikerForum eine Geschäftsordnung gegeben, die durch Beschluß der Sprecher des JungChemikerForums vom 12.08.05. und nach Genehmigung durch den Vorstand der Gesellschaft Deutscher Chemiker am 12.09.05. angenommen wurde.
§1 Aufgaben und Ziele
1. Das JungChemikerForum fördert junge GDCh Mitglieder.
a. Das JungChemikerForum arbeitet dabei eng mit dem Verein der Freunde und Förderer des JungChemikerForums Deutschland e.V (Förderverein) zusammen.
2. Das JungChemikerForum vertritt die Interessen der jungen Mitglieder der GDCh.
a. Das JungChemikerForum will durch seine Tätigkeit Schüler, Auszubildende und Studierende der Chemie an die Aktivitäten der GDCh heranführen und für die aktive Mitarbeit in der GDCh gewinnen. Es beteiligt sich an Diskussionen, die die Belange der jungen Mitglieder der GDCh betreffen.
b. Es unterstützt die Kandidatur junger Mitglieder zu den verschiedenen GDCh-Gremien.
3. Das JungChemikerForum ist Vermittler zwischen Schule, Hochschule und Industrie.
a. Das JungChemikerForum fördert Kontakte zu Ansprechpartnern in Industrie, Forschung und anderen Organisationen und Einrichtungen. Es organisiert, unterstützt und führt Veranstaltungen zu Fragen der verschiedenen Berufsbilder der Chemie, der beruflichen Fortbildung und des Berufseinstieges durch.
b. Das JungChemikerForum bringt junge Mitglieder der GDCh zu regelmäßigen JungChemikerkongressen zusammen und fördert die aktive Teilnahme junger Mitglieder der GDCh an wissenschaftlichen Tagungen.
c. Das JungChemikerForum unterhält Kontakte zu vergleichbaren Strukturen in anderen Ländern.
d. Das JungChemikerForum unterstützt Kontakte seiner Mitglieder zu Schulen.
4. Das JungChemikerForum will das Ansehen der Chemie in der Gesellschaft positiv beeinflussen.
a. Das JungChemikerForum unterstützt Aktivitäten an allgemeinbildenden Schulen, die zu einem besseren Verständnis der Chemie beitragen und das Interesse der jungen Generation an der Chemie wecken sollen.
b. Das JungChemikerForum will sich zu Themen der Chemie äußern, mit dem Ziel, das Ansehen der Chemie in der Öffentlichkeit zu verbessern.
5. Weitere Tätigkeiten können von den Mitgliedern vorgeschlagen werden. Die Mitglieder sind dazu angehalten, den Aktivitäten des JungChemikerForums eigene Gestalt zu geben.
6. Das JungChemikerForum sucht in der Durchführung von Aktivitäten und der Erstellung von Verlautbarungen die Absprache bzw. Kooperation mit den anderen GDCh-Strukturen.
§2 Mitglieder
Alle studentischen und andere in Ausbildung befindliche Mitglieder sowie diejenigen ordentlichen GDCh-Mitglieder, die gemäß Beitragsordnung als Jungmitglieder geführt werden, im folgenden als JungChemiker bezeichnet, bilden das JungChemikerForum (näheres regelt die Beitragsordnung der GDCh).
§3 Organe des JungChemikerForums
Die Angelegenheiten des „JungChemikerForums“ besorgen
1. die Regionalen JungChemikerForen
2. das bundesweite Sprechertreffen
3. der JCF Bundesvorstand
4. die Arbeitsgruppen und Kooperationen.
§4 Regionale JungChemikerForen
1. Grundlage für die Arbeit des JungChemikerForums bilden die regionalen JungChemikerForen, in denen alle JungChemiker der entsprechenden Region (in der Regel definiert durch einen GDCh Ortsverband) mitarbeiten können. Zur Koordinierung der Arbeit und als Ansprechpartner wählen diese JungChemikerForen in einer lokalen Veranstaltung ein Sprechergremium aus mindestens zwei Personen für eine einjährige Amtsperiode.
2. Die regionalen JungChemikerForen arbeiten mit den jeweiligen GDCh-Ortsverbänden zusammen.
§5 Bundesweite Sprechertreffen
1. Das Bundesweite Sprechertreffen ist das höchste JCF Gremium auf Bundesebene. Ihm gehören die delegierten Sprecher jedes Regionalen JungChemikerForums (max. 2 pro Regionalem JCF), sowie die Mitglieder des Bundesvorstandes an.
2. Das Sprechertreffen wählt als Mitglieder des Bundesvorstandes in getrennten Wahlgängen auf 1 Jahr
a. die/den Vorsitzende(n) des JungChemikerForums Deutschland (Bundessprecher)
b. zwei stellvertretende Vorsitzende
c. sowie min. 2 weitere Vorstandsmitglieder (Beisitzer)
3. Bundesweite Sprechertreffen erfolgen mindestens einmal pro Jahr auf Einladung des Bundessprechers. Die Einladung zum Sprechertreffen erfolgt durch Ankündigung per email oder Post an die Sprecher der regionalen JungChemikerForen mit einer Frist von mindestens vier Wochen. Das Sprechertreffen entscheidet über Inhalte und Projekte des JungChemikerForums.
4. Die Beschlüsse des Sprechertreffens sind für alle JungChemikerForen bindend.
§6 Bundesvorstand
1. Dem Vorstand gehören der Vorsitzende des JungChemikerForums Deutschland (Bundessprecher), zwei Stellvertreter, sowie min. 2 Beisitzer an. Eine unmittelbare Wiederwahl ist zweimal möglich.
a. Der Bundesvorstand kann weitere GDCh Mitglieder als beratende Vorstandsmitglieder kooptieren. Die kooptierten Mitglieder haben kein Stimmrecht im Vorstand.
2. Dem Bundesvorstand obliegt die Koordination und Planung bundesweiter Aktivitäten, die Information und Unterstützung der regionalen JungChemikerForen, sowie die strategische Planung des JungChemikerForums. Seine Mitglieder sind Ansprechpartner für die GDCh-Geschäftsstelle und die regionalen JungChemikerForen.
a. Dem Bundesvorstand obliegt die Ausschreibung und Vergabe bundesweiter Veranstaltungen (Frühjahrssymposium, Bundessprechertreffen, etc.). Die Erstellung der Kriterien für die Vergabe regelt ein bundesweites Sprechertreffen.
3. Der Bundesvorstand bereitet die Bundesweiten Sprechertreffen inhaltlich vor. Die Leitung übernimmt der/die BundessprecherIn oder einer der StellvertreterInnen.
Bei Interessenskonflikten regionaler JungChemikerForen bildet der Bundessprecher und seine Stellvertreter das Schiedsgericht. Der Bundessprecher übernimmt die Repräsentation des Jungchemikerforums Deutschland nach außen.
§7 Arbeitsgruppen und Kooperationen
Arbeitsgruppen und Kooperationen zur Durchführung bundesweiter Aktivitäten können sich aus dem Kreis der regionalen JungChemikerForen thematisch oder zeitlich befristet bilden. Das bundesweite Sprechertreffen oder der Bundesvorstand bilden und besetzen diese Arbeitsgruppen.
§8 Abstimmungen und Wahlen
1. Wahl der Sprecher regionaler JungChemikerForen
a. Wahlen sind mindestens zwei Wochen im Voraus öffentlich bekannt zu machen.
b. Aktives und passives Wahlrecht besitzen alle JungChemiker des regionalen JungChemikerForums.
c. Die Abstimmung erfolgt in geheimer, allgemeiner und direkter Wahl.
d. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
e. Gewählt sind entsprechend den zu besetzenden Positionen (mindestens 2 Sprecher für 1 Jahr) die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
f. Scheidet ein Sprecher während der Amtsperiode aus, rückt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmzahl nach; ist die Kandidatenliste erschöpft, so wählt das verbleibende Sprechergremium ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Sprecherwahl.
g. Ein Protokoll der Wahl ist der GDCh-Geschäftsstelle spätestens zwei Wochen nach der Wahl zuzustellen.
2. Wahl des Bundesvorstandes
a. Wahlen finden im Rahmen des jährlichen Bundesweiten Sprechertreffens statt. Sie sind nicht gesondert bekannt zu geben.
b. Aktives Wahlrecht besitzen die zwei delegierten Sprecher der regionalen JungChemikerForen. Passives Wahlrecht besitzen alle JungChemiker. Es können nur Personen gewählt werden; eine Listenkandidatur ist ausgeschlossen.
c. Die Abstimmung erfolgt in geheimer, allgemeiner und direkter Wahl.
d. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme pro Wahlgang.
e. Gewählt sind entsprechend den zu besetzenden Positionen die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Stimmgleichheit findet eine Stichwahl der zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.
f. Scheidet ein Sprecher während der Amtsperiode aus, rückt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmzahl nach; ist die Kandidatenliste erschöpft, so wählt das verbleibende Sprechergremium ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Sprecherwahl.
g. Ein Protokoll der Wahl ist der GDCh-Geschäftsstelle unmittelbar danach zuzustellen.
3. Abstimmungen auf Sprechertreffen
a. Beschlüsse auf Sprechertreffen sind nur dann gültig, wenn mindestens Vertreter von 1/3 der bei der GDCh gemeldeten JCF anwesend sind. Beschlüsse bedürfen weiterhin der einfachen Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Sprecher. Grundlage ist die Anmeldung als JCF bei der GDCh Geschäftsstelle. Stichtag ist jeweils der 01.01. eines jeden Jahres.
b. Stimmrecht besitzen die zwei delegierten Sprecher der regionalen JungChemikerForen, sowie die amtierenden Mitglieder des Bundesvorstandes.
§9 Mittel
1. Zur Deckung von Auslagen bei der Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten erhalten die regionalen JungChemikerForen einen Jahreszuschuss von der GDCh. Über die Verwendung des Zuschusses ist der Geschäftstelle halb-jährlich eine Abrechnung vorzulegen.
2. Die Bundessprecher erhalten zur Durchführung ihrer Arbeit einen jährlich festzulegenden Zuschuss von der GDCh. Dieser Zuschuss ist in Form eines Haushaltsentwurfes zu beantragen. Über die Verwendung des Etats ist der Geschäftstelle halb-jährlich eine Abrechnung vorzulegen.
§10 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung erlangt durch den Beschluß des Vorstandes der Gesellschaft Deutscher Chemiker Wirksamkeit. Frühere Geschäftsordnungen treten damit außer Kraft.






Deutsch
JCF-Geschäftsordnung