GDCh-Fördermaßnahmen für Absolventen  GDCh-Fördermaßnahmen für Absolventen


Die GDCh weist darauf hin, dass für die Förderung junger, arbeitsloser Chemieabsolventen finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Folgende Fördermaßnahmen sind möglich:

1.) Druckkostenzuschuß für die Doktorarbeit in Höhe von 200 EUR
Voraussetzung: Beantragung unmittelbar nach dem Abschluß der Promotion, keine Berechtigung zum Bezug von Arbeitslosenunterstützung, also insbesondere Stipendiaten oder Doktoranden ohne finanzielle Absicherung, rascher Abschluß der Promotion.

2.) Bewerbungskostenbeihilfe unmittelbar nach dem Abschluß der Promotion bis zu drei Monaten à 150 EUR.
Voraussetzung: siehe 1.)

3.) Übernahme der Kursgebühren und Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse) zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der Dechema bzw. der GDCh von bis zu einer Woche Dauer.
Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium, Arbeitslosigkeit, Anträge bis max. drei Jahre nach dem Promotionsdatum. Für Fortbildungsveranstaltungen werden bis zu 30% der Plätze über dieses Förderprogramm vergeben. Die Teilnahmemöglichkeit der Geförderten hängt von der Zahl der Anmeldungen ab.

4.) Weitere Unterstützungsmaßnahmen können beantragt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine der genannten Fördermaßnahmen. Anträge werden in Reihenfolge ihres Einganges vorbehaltlich genügender Fördermittel bearbeitet. Anträge mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte an:

Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
- GDCh - Unterstützungen
z. H. Frau Trautmann
Varrentrappstrasse 40 - 42
60486 Frankfurt / Main