Hauptausschuss Detergenzien  Hauptausschuss Detergenzien


Entwicklung des HAD

 Im außergewöhnlich heißen und trockenen Sommer 1959 traten auf Flüssen und Kanälen, vor allem an Wehren und Schleusen, Schaumberge auf, die sogar die Schifffahrt behinderten. Die Deutsche Bundesregierung rief daraufhin den Hauptausschuss „Detergentien und Wasser“ (HAD) ins Leben, der sich aus Vertretern der Wasserwirtschaft, der Waschrohstoff- und der Waschmittelindustrie sowie Behördensachverständigen und Wissenschaftlern zusammensetzte. Die Aufgabe dieses Ausschusses war es, die Ursache der Schaumbelästigung zu untersuchen und Maßnahmen für deren Vermeidung zu erarbeiten. Mit der gleichen Aufgabenstellung wurden in den USA und in England Ausschüsse gebildet. Als Verursacher der Schaumprobleme wurde sehr bald das biologisch unzureichend abbaubare Tetrapropylenbenzolsulfonat (TPS) erkannt, das seit etwa 1950 zunehmend die Seife in Wasch- und Reinigungsmitteln ersetzte. Die Bundesregierung Deutschland erließ daraufhin das „Gesetz über Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln“, das im September 1961 in Kraft trat. Bei diesem Gesetz handelt es sich um das weltweit erste Umweltschutzgesetz.

 Der HAD erarbeitete Methoden zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit in einem Screening- und einem kontinuierlichen Test. Letzterer simulierte den damaligen Stand der Technik in kommunalen Kläranlagen. Außerdem wurde ein Analysenverfahren entwickelt, mit dem anionische Tenside in Kläranlagen, Oberflächengewässern und Abbautests quantitativ bestimmt werden können. Diese Methoden wurden in der Rechtsverordnung zum „Waschmittelgesetz“, die 1964 in Kraft trat, verbindlich festgeschrieben. Zudem wurde eine mindestens 80 %ige biologische Primär-Abbaubarkeit für anionische Tenside gefordert, die in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt werden. Parallel zu diesen gesetzlichen Regulierungen gelang es der Waschrohstoffindustrie das TPS durch ein lineares Alkylbenzolsulfonat (LAS) zu ersetzen. In der Folge sanken die Konzentrationen der anionischen Tenside in Oberflächengewässern drastisch. Schaumbelästigungen gehörten der Vergangenheit an.

In der Vergangenheit hat der HAD die Entwicklung weiterer und verfeinerter Tensid-Analysenmethoden maßgeblich vorangetrieben. Der Kläranlagensimulationstest wurde dem jeweiligen Stand der Abwasserkläranlagen-Technik angepasst, um die Simulation der realen Verhältnisse sicherzustellen. Die Kopplung des Simulationsmodells mit kontinuierlichen Ökotoxizitätstest ermöglicht eine Vorhersage der Wirkung von Tensidabbauprodukten auf Organismen in Fließgewässern. Ein vom HAD entwickeltes Fließgewässer-Simulationsmodell konnte sich aus nicht wissenschaftlichen Gründen nicht durchsetzen.

1988 veröffentlichte der HAD den zweiteiligen Sachstandsbericht „Ökologisch relevante Daten von Tensiden in Wasch- und Reinigungsmitteln“, der über die Grenzen Deutschlands hinaus große Beachtung fand. 

Der HAD war maßgeblich an einem umfassenden LAS-Monitoring an deutschen Kläranlagen und Fließgewässern beteiligt (1993 – 1995). Die Ergebnisse wurden 1997 im Rahmen eines HAD-Symposiums in Frankfurt a.M. vorgestellt und trugen entscheidend zur Aussage des UBA bei, "LAS stelle nach Passage biologischer Kläranlagen für aquatische Organismen keine Gefahr dar".

Im November 2005 wurde gemeinsam mit der Sepawa und dem „Forum Waschen für die Zukunft“ ein vielbeachtetes Kolloquium zum Thema Duftstoffe veranstaltet. 

Die Waschmittelinhaltsstoffe betreffende Gesetzgebung wurde zu allen Zeiten aktiv begleitet.

Der Hauptausschuss „Detergentien und Wasser“ blieb bis zur Gründung des Umweltbundesamtes (UBA) 1974 als Beratergremium der Bundesregierung bestehen. Anschließend hatte er den Status eines wissenschaftlichen Gremiums. 1993 wurde der HAD in die Fachgruppe „Waschmittelchemie“ der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) integriert. Als Gremium dieser Fachgruppe übt der HAD eine wissenschaftlich-beratende Funktion aus gegenüber gesetzgebenden Organen, der Öffentlichkeit und der auf seinem Arbeitsgebiet tätigen Personen aus. Die Arbeitsgebiete und Fachaufgaben des HAD wurden im Jahre 2004 neu definiert.

Zukünftig wird das Internet für die Darstellung und Veröffentlichung von Positionspapieren und weiteren Informationen, die im HAD erarbeitet wurden, verstärkt genutzt werden.

Dem HAD, dessen paritätische Zusammensetzung stets beibehalten wurde, gehören derzeit 16 Mitglieder an, Vorsitzende ist Dr. Astrid Rohrdanz (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit).

HAD-Liste (Juli 2010)

Arbeitsgrundlagen

Mitglieder des HAD