Positionspapier zur berufspraktischen Ausbildung in der amtlichen Überwachung  Positionspapier zur berufspraktischen Ausbildung in der amtlichen Überwachung


Positionspapier der Lebensmittelchemischen Gesellschaft und des Bundesverbandes der Lebensmittelchemiker/ -innen im öffentlichen Dienst zur berufspraktischen Ausbildung in der amtlichen Überwachung
erarbeitet von der AG JLC

Die zweite Staatsprüfung im Fach Lebensmittelchemie ist für die meisten Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen der berufsqualifizierende Abschluss ihrer Ausbildung. Die Anzahl der bestandenen zweiten Staatsprüfungen in einem Jahr entspricht laut GDCh-Statistik (1) etwa 70 % der Anzahl an bestandenen ersten Staatsprüfungen/Diplome im jeweiligen Vorjahr. Die zweite Staatsprüfung ist wie die erste Staatsprüfung und die universitäre Ausbildung auf Länderebene organisiert und wird in den meisten Bundesländern durchgeführt. Der Abschluss wird bundesweit anerkannt.

Eine im Jahr 2006 von der AG JLC durchgeführte Erhebung unter Praktikanten (2) hat viele Aspekte aufgezeigt, in denen sich die Staatsprüfung selbst und das darauf vorbereitende Praktische Jahr von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die wesentlichsten Unterschiede lagen hierbei in der Durchführung und im Umfang der praktischen Prüfungen, deren Länge von einem Tag bis hin zu 3 Wochen variiert. Auch im Ablauf gibt es erhebliche Unterschiede. In einigen Bundesländern gehören Praktika in herstellenden Betrieben und in der Lebensmittelkontrolle zum praktischen Jahr, während in anderen ausschließlich am Untersuchungsamt ausgebildet wird. Auch die Vergütung der Praktikanten weist eklatante Unterschiede auf und liegt generell auf einem Niveau, das weit unter dem vergleichbarer Berufsgruppen (z.B. Lehramtsstudenten im Referendariat) liegt.

Die Lebensmittelchemische Gesellschaft (LChG) und der Bundesverband der Lebensmittelchemiker/ -innen im öffentlichen Dienst (BLC) vertreten die Auffassung, dass die Bedingungen und Inhalte der berufspraktischen Ausbildung in der amtlichen Überwachung möglichst schnell bundesweit vereinheitlicht werden müssen. Das Praktische Jahr soll die staatlich geprüften Lebensmittelchemiker dazu befähigen, die Rechtsvorschriften zur Beurteilung von Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen anzuwenden, angemessene Prüfpläne zu erstellen und fundierte Gutachten anzufertigen. Darüber hinaus sollen spezielle Kenntnisse bezüglich der Durchführung amtlicher Kontrollen einschließlich Kontrollmethoden und Verwaltungsrecht, Risikoerkennung und -bewertung sowie Krisen- und Qualitätsmanagement vermittelt werden. Dazu stellt die Muster-Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die 1994 von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossen wurde und die es mit den europäischen Anforderungen an die Qualifikation des Kontrollpersonals abzugleichen und laufend fortzuentwickeln gilt, die geeignete Grundlage dar. Allerdings wurde die Muster-Ausbildungs- und Prüfungsordnung bisher noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Hierin liegt der wesentliche Grund für die erheblichen Abweichungen in den Inhalten und in der Durchführung des Praktischen Jahres in den verschiedenen Bundesländern. Die Umsetzung der Muster-Ausbildungs- und Prüfungsordnung in entsprechenden Landesverordnungen durch alle Bundesländer ist zudem für die Gewährleistung einer bundesweiten Anerkennung des Berufsabschlusses dringend erforderlich.

Die LChG und der BLC halten neben der Umsetzung der existierenden Muster-Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Einhaltung der folgenden Mindestanforderungen bei der Gestaltung der postgradualen Ausbildung von Lebensmittelchemikern im Praktischen Jahr für unerlässlich:

Ablauf

1. Die Gesamtdauer des Praktischen Jahres soll maximal 12 Monate betragen, alle Prüfungen sollen innerhalb der Gesamtdauer absolviert werden können.
Prüfungen im Anschluss an das Praktische Jahr verlängern diesen Ausbildungsabschnitt und erschweren einen reibungslosen Übergang in ein festes Arbeitsverhältnis.

2. Die Möglichkeit zur Verkürzung sollte nach bundesweit einheitlichen Kriterien eingeräumt werden, wenn die Inhalte des praktischen Jahres nachweislich an anderer Stelle vermittelt wurden.

3. Die Ausbildung im Praktischen Jahr sollte teilweise, jedoch maximal 4 Monate, in geeigneten und staatlich anerkannten nicht-staatlichen Einrichtungen, die mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung vergleichbare Tätigkeiten ausüben (unabhängige Prüflaboratorien, Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft) absolviert werden können. 

Praktikumsplätze

4. Die Lebensmittelüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe aller Bundesländer. Die postgraduale Ausbildung von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern ist eng mit der Aufgabe der Lebensmittelüberwachung verknüpft. Deshalb ist jedes Bundesland aufgefordert, das zweite Staatsexamen und das Praktische Jahr anzubieten, mindestens jedoch sich an der Ausbildung und Prüfung in anderen Bundesländern zu beteiligen.

5. Jeder Studierende der Lebensmittelchemie soll die Möglichkeit haben, das zweite Staatsexamen zu absolvieren. Da gegenwärtig ein Mangel an Ausbildungsplätzen im Praktischen Jahr besteht, werden die Bundesländer aufgefordert, kurzfristig die Kapazitäten für die Ausbildung von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern auszubauen. Dabei ist zu beachten, dass im Interesse einer möglichst kurzen Ausbildungszeit Wartezeiten zwischen Ausbildungsabschnitten vermieden werden.

6. Die erste Staatsprüfung eines jeden Bundeslandes ist bundesweit als Zugangsberechtigung für das Praktische Jahr anzuerkennen.

7. Die Kriterien für die Auswahl der Bewerber und/oder für die Erstellung einer Rangliste der Bewerber sollen transparent sein. Eine generelle Ablehnung von Bewerbern aufgrund ihres Studienortes ist mit der gegenseitigen Anerkennung der ersten Staatsprüfung unvereinbar.

Zweite Staatsprüfung

8. Eine auf die Grundlagen der Analytik fokussierte laborpraktische Ausbildung muss gegenüber der Ausbildung in der rechtlichen Beurteilung von Proben sowie der Erstellung von Prüfplänen und Gutachten eine untergeordnete Rolle spielen. Auch im Rahmen des praktischen Teiles der zweiten Staatsprüfung sollen die laborpraktischen Aufgaben eine untergeordnete Rolle spielen.

9. Umfang, Inhalte und Anforderungen der zweiten Staatsprüfung sollen bundesweit möglichst einheitlich sein. Eine enge Abstimmung der Bundesländer hierzu ist erforderlich.

Finanzierung des Ausbildungsabschnittes

10. Die Praktikantenvergütung soll bundesweit einheitlich auf ein auskömmliches Maß angeglichen werden. Hinsichtlich der Auskömmlichkeit können übliche Praktikanten- bzw. Referendarvergütungen in anderen postgradualen Berufsausbildungen, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden, eine Orientierung geben.

Frankfurt, Februar 2009

Literatur

1. Nachrichten aus der Chemie (2007), 55 (7/8): 803
bzw. GDCh: „Chemiestudiengänge in Deutschland - Statistische Daten 2006“
http://www.gdch.de/ks/publikationen/statistik.htm
2. Umfrage der AG JLC zum Praktischen Jahr (2006) (Auswertung auf Anfrage erhältlich)