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Positionspapier: Zur Einführung von Bachelor und Master im Studium Lebensmittelchemie |
Zur Einführung von Bachelor und Master im Studium Lebensmittelchemie
Positionspapier der Lebensmittelchemischen Gesellschaft - Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker
1. Lebensmittelüberwachung und gesundheitlicher Verbraucherschutz als staatlich-hoheitliche Aufgabe erfordern seitens der auf Länderebene zuständigen Fachministerien die Festlegung von Kriterien, die im Rahmen der Ausbildung und Prüfung im Studiengang Lebensmittelchemie erfüllt sein müssen und damit auch künftig die fachliche Qualifikation der Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker sicher stellen, die in der amtlichen Überwachung tätig werden oder in der Lebensmittelwirtschaft Qualitätsmanagement-Aufgaben übernehmen. Eine moderne Hochschulausbildung im Fach Lebensmittelchemie muss darüber hinaus der Tatsache Rechnung tragen, dass bereits heute und in Zukunft in verstärktem Masse für einen erheblichen Teil der Absolventinnen und Absolventen Tätigkeitsfelder außerhalb der amtlichen Lebensmittelüberwachung liegen.
2. Der Vorstand der Lebensmittelchemischen Gesellschaft sieht in der im Zusammenhang mit dem sogenannten Bologna-Prozess angestrebten Studienreform zur flächendeckenden Einführung konsekutiver Studiengänge mit international anerkannten Bachelor- und Masterabschlüssen die Chance, eine bundesweite Harmonisierung und Vergleichbarkeit der Ausbildung im Studiengang Lebensmittelchemie zu erreichen und damit die beruflichen Chancen der Studierenden national wie international zu verbessern.
3. In Übereinstimmung mit entsprechenden Stellungnahme der Chemieorganisationen sowie der Arbeitsgemeinschaft der 24 Technischen Universitäten und Hochschulen in Deutschland betrachtet der Vorstand der Lebensmittelchemischen Gesellschaft im Falle der Einführung eines konsekutiven Studiums im Fach Lebensmittelchemie den Master als Regelabschluß des Hochschulstudiums, an den sich die einjährige Ausbildung in der amtlichen Lebensmittelüberwachung bzw. in Handels- oder Industrielaboratorien anschließt, die mit einer staatlichen Prüfung endet.
4. Für den im Falle einer Einführung im Studiengang Lebensmittelchemie zu erlangenden ersten Hochschulgrad „Bachelor“ können derzeit, ähnlich wie im Fach Chemie sowie den übrigen Natur- und Ingenieurwissenschaften, keine konkreten Berufsfelder erkannt werden. Ein Bachelor-Grad kann deshalb derzeit allenfalls eine „Drehscheibe“ oder „Schnittstelle“ im Studienablauf schaffen, die national und international den einfacheren Austausch mit anderen Hochschulen fördert und möglicherweise als Grundlage für neue Studienkombinationen (z.B. betriebswirtschaftliches Masterstudium auf Grundlage eines naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums) dienen kann.
5. Feste Zulassungsquoten, die den Zugang in das universitäre Masterstudium nach Absolvieren des Bachelorstudiums rein zahlenmäßig reglementieren sollen, werden entschieden abgelehnt. In Anbetracht der allgemein akzeptierten Stärkung der Hochschulautonomie darf der Zugang zum Masterstudium ausschließlich aufgrund von Leistungskriterien erfolgen, die von der Hochschule festgelegt werden.
6. Universitäten und zuständige Fachministerien in den einzelnen Bundesländern sind aufgefordert, die konkrete Umsetzung des Bologna-Prozesses und die Einführung eines konsekutiven Bachelor-/Masterstudiums im Fach Lebensmittelchemie vor dem Hintergrund bestehender bzw. sich derzeit in der Erarbeitung befindender Staatsprüfungsordnungen zu realisieren. Dies erfordert gegebenenfalls die unbürokratische Auslegung bzw. Anpassung bestehender Staatsprüfungsordnungen (z.B. Einführung studienbegleitender Prüfungen, Modularisierung des Lehrangebotes usw.).
7. Aus Sicht des Vorstandes der Lebensmittelchemischen Gesellschaft definiert die in der anlässlich der 67. Gesundheitsministerkonferenz im Jahre 1994 beschlossene Musterverordnung über die Ausbildung und Prüfung im Fach Lebensmittelchemie in idealer Weise die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die universitäre Ausbildung im Fach Lebensmittelchemie (9 Semester Regelstudienzeit mit 8 Semestern Vorlesungen und Praktika und einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit im 9. Semester, Grundlagenstudium analog dem Chemiestudium in den ersten 4 Semestern, inhaltliche Schwerpunkte im 4. bis 8.Semester in den Fächern Lebensmittelchemie, Lebensmitteltechnologie, Biochemie, Toxikologie und Mikrobiologie). Dieses Curriculum bietet auf einer gemeinsamen Grundlage allen Universitäten breiten Raum zur individuellen Profilierung und ist optimal mit einem konsekutiven Bachelor-/Masterstudium vereinbar. Zur Vermittlung ausreichender fachspezifischer Grundkenntnisse bis zum 6. Semester (Bachelor) sollten lebensmittelchemische Grundlagen bereits im 4. Fachsemester gelehrt werden, was darüber hinaus zu einer verstärkten Profilierung des Studienganges Lebensmittelchemie gegenüber dem in der Regel parallel angebotenen Studiengang Chemie dienen kann.
8. Bislang gibt es keine rechtlichen Grundlagen zur Umstellung von Staatsprüfungsstudiengänge in Bachelor-/Masterstudiengänge. Die zuständigen Fachministerien sind aufgerufen, für das Fach Lebensmittelchemie zusammen mit den Universitäten geeignete Modelle zu entwickeln. Ähnlich wie es bisher in einzelnen Bundesländern möglich war, auf der Basis der bestandenen Staatsprüfung einen Diplomgrad zu erlangen, könnte es künftig unter Anpassung bzw. Neugestaltung bestehender Staatsprüfungsordnungen möglich sein, seitens der Universität den Bachelor- und Mastergrad zu erlangen. Auch könnten Modelle entwickelt werden, bei denen der Masterabschluß als Staatsprüfung für die weitere, wie bisher mit einer staatlichen Prüfung abschließende, Ausbildung in der amtlichen Lebensmittelüberwachung anerkannt wird, sofern die Studien- und Prüfungsinhalte den gültigen staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechen.
Erarbeitet vom Vorstand der Lebensmittelchemischen Gesellschaft im November 2005
in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Junge LebensmittelchemikerInnen (AG JLC)






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