Jahresbericht 2007  Jahresbericht 2007


Jahresbericht 2007 der Arbeitsgruppe Lebensmittelüberwachung

Die Arbeitsgruppe hat am 24.04.2007 in Frankfurt getagt. Bei den Mitgliedern gibt es auch im Berichtsjahr Veränderungen, resultierend aus personellen Veränderungen in den Entsendebehörden oder der Übernahme neuer Aufgabengebiete. Erfreulicherweise können die entstehenden Lücken durch Kolleginnen und Kollegen aufgefüllt werden, so dass weiterhin alle Bundesländer in der AG vertreten sind.

Die Obfrau, Frau Brockmann, ist Mitte Oktober 2007 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und hat den Vorsitz an Frau Neuhaus, die bisherige Stellvertreterin, abgegeben. Bis zur Neuwahl bei der nächsten AG-Sitzung im April 2008 wird Frau Brockmann wie vereinbart als Stellvertreterin fungieren.

Die Veröffentlichung der Aktualisierung der "Rechtsgrundlagen und Organisation der Lebensmittelüberwachung in Deutschland", Stand 01.01.06, ist inzwischen auf der Homepage der AG eingestellt, eine Überarbeitung ist für 2008 geplant.

Die Zielsetzungen für die Arbeitsgruppe wurden intensiv diskutiert. Durch die unterschiedliche Struktur der Lebensmittelüberwachung in den einzelnen Bundesländern bedingt ist es schwierig, gemeinsame neue Ziele zu finden. Wesentlich bleiben jedoch der Austausch untereinander und mit den Kolleginnen und Kollegen aus Industrie und Handel. Die Diskussionen werden weitergeführt.

Am Vormittag der AG-Sitzung wurde zum sechsten Mal ein gemeinsamer Workshop "Kontrolle der Lebensmittel"  zusammen mit den AG's Lebensmittellaboratorien und Lebensmittelwirtschaft durchgeführt. Themen waren:

  • Lebensmittelrechtliche Verantwortung bei Eigenmarken der Handelsunternehmen (LIDL-Urteil).
    Verantwortung trägt zunächst die Handelskette, da sie als Inverkehrbringer das entsprechende Produkt unter ihrem Namen in den Verkehr bringt. Grundsätzlich kann die Verantwortung innerhalb der Betriebe anders geregelt sein. Bei Herstellungsfehlern ist der Hersteller verantwortlich; Ansprechpartner  ist hier aber ebenfalls die Handelskette. Sie muss die notwendigen Informationen besitzen, um Herstellungsfehler eindeutig zuordnen zu können.
  • Health-Claims-VO mit Informationen über den derzeitigen Stand: Die VO tritt am 1.7.2007 in Kraft; der Anhang gilt z. Zt. nur für Nährwertangaben. Übergangsfristen gelten bis zum 19.01.2010, wenn die Lebensmittel vor dem 01.01.2006 hergestellt wurden.
  • Konformitätsbescheinigungen von Verpackungsmaterialien für Lebensmittel nach Art.16 der VO 1935/2004 bzw. § 10(1) der Bedarfsgegenstände- VO: Lt. Bedarfsgegenstände-VO müssen sie in deutscher Sprache vorliegen. Verwendungshinweise sollen aufgeführt werden, sind in der Regel jedoch nur bei Zellglasfolien oder Bedarfsgegenständen aus Kunststoffen im Einzelhandel zu finden. Insbesondere bei mehrlagigen, ggf. bedruckten Folien ist es oft schwierig, Kenntnisse über alle Materialien zu erlangen; dies ist jedoch wichtig für die Rückverfolgbarkeit.
  • Berechnung von Signalwerten am Beispiel von Acrylamid mit Diskussion von Probenahme und Marktrelevanz der Produkte: Aus der Probenahme im Handel ergibt sich in der Regel eine Zufallsverteilung, die breit gestreute Werte liefert. Das Minimierungskonzept ist sicherlich auch für andere Substanzen anwendbar, bei deren Nachweis ansonsten ein Verbot der "belasteten" Lebensmittel erfolgen müsste. Auch in anderen EU- Staaten gibt es ähnliche Konzepte.
  • Anforderungen nach VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004, mikrobiologische Kriterien in der Qualitätskontrolle nach VO (EG) 2073/200 und Verfahren auf Basis der HACCP- Grundsätze mit Leitlinien zur Umsetzung: Betroffen sind alle Betriebe, denn es gibt nur eine Lebensmittelsicherheit, unabhängig von der Betriebsgröße.
  • Registrierung und Anzeigepflicht von Lebensmittelunternehmen nach Art. 6 (2 u.3) der VO 852/2004: Nach Abs. 2 der VO haben Lebensmittelunternehmer die einzelnen ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, zwecks Eintragung zu melden. Die bisherige Handhabung entspricht dem Begriff Registrierung und dem damit verfolgten Nutzen im Sinn der EU- Verordnung.

Die gemeinsamen Gespräche haben sich als sehr konstruktiv erwiesen. Für 2008 ist geplant, den Workshop gemeinsam mit den Arbeitsgruppen Qualitätsmanagement und Fragen der Ernährung durchzuführen.

Im Laufe des Jahres erreichten einige Anfragen zur Lebensmittelüberwachung die Obfrau per E-Mail. Wegen der teilweise sehr speziellen Themen wurden Kontakte zu anderen Arbeitsgruppen bzw. zu örtlich und fachlich zuständigen Kollegen und Kolleginnen vermittelt, so dass die Fragen sicherlich kompetent beantwortet worden sind.