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Jahresbericht 2009 |
Jahresbericht 2009 der Kosmetische Mittel
Die 44. und die 45. Sitzung der AG fanden im Frühjahr und Herbst des Jahres 2009 in Frankfurt/Main statt.
Die Arbeit an den Datenblättern zur Bewertung spezieller Inhaltsstoffe in kosmetischen Mitteln wurde fortgesetzt. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde das Datenblatt "Panthenol" überarbeitet und soll in Kürze veröffentlicht werden. Die Arbeit an der Datenblattserie "Proteine" wurde weitergeführt. Der Teil 5 "Eiweißfettsäurekondensate" des Datenblattes "Proteine" steht kurz vor der Fertigstellung. Für die Teile 3 "Proteinhydrolysate tierischen Ursprungs", Teil 4 "Proteinhydrolysate pflanzlichen Ursprungs" und Teil 6 "Kationische Derivate" muss zunächst umfangreiche neue wissenschaftliche Literatur gesichtet und bewertet werden.
Bezüglich analytischer Fragestellungen beschäftigte sich die AG intensiv mit der Bestimmung von Schwermetallen (Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber) in kosmetischen Mitteln. Aufgrund der sehr heterogenen Ergebnisse der in zwei Rundversuchen ermittelten Schwermetallgehalte in Eyeliner wurde die AG "Elemente und Elementspezies" um Unterstützung gebeten. Da die Harmonisierung der Schwermetallanalytik essentiell für das im Jahre 2010 stattfindende bundesweite Monitoring zu Schwermetallgehalten in kosmetischen Mitteln ist, finden die weiteren Arbeiten in der § 64 LFGB AG "Elementanalytik" und der § 64 LFGB AG "Kosmetische Mittel" statt.
Auch die Diskussion von Fragen zur Beurteilung kosmetischer Mittel nahm in der Arbeit der AG wieder einen breiten Raum ein. Ausführlich diskutiert wurde die Frage, welche Gehalte an Spuren verbotener Stoffe in kosmetischen Mitteln enthalten sein dürfen. Voraussetzung hierfür ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit und technologische Unvermeidbarkeit. Ausführlich diskutiert wurde der Antimongehalt in Polymeren (Polyethylenterephthalat, Glitter). Nach Angaben der Rohstoffhersteller enthalten die Glitter Antimon-Gesamtgehalte von bis zu 150 ppm, analytisch wurden nach Säureaufschluss aber auch Werte bis zu 300 ppm gefunden. Gehalte von mehr als 150 ppm sind deshalb als technisch vermeidbar zu beurteilen. Im kosmetischen Fertigerzeugnis sind Glitter üblicherweise in Anteilen von ca. 10% enthalten. Bei Analysenwerten von mehr als 15 ppm Antimon im Fertigerzeugnis sollte deshalb mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen werden soll zwecks Klärung des Sachverhaltes. Die Fragestellung zur technischen Vermeidbarkeit von unerwünschten Begleitstoffen in Rohstoffen soll mit dem Thema "PAK in Mascara" fortgesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Themenkomplex war die Konservierung kosmetischer Produkte insbesondere auch die Konservierung von Naturkosmetika. Gerade die Konservierung kosmetischer Mittel wird häufig sehr kritisch gesehen, die positiven Aspekte der Konservierung der Produkte für den Verbraucher werden jedoch oft nicht beachtet. Die AG hat deshalb ein wissenschaftlich ausgewogenes Statement "Konservierung kosmetischer Mittel – pro und contra?" erarbeitet, das in Kürze veröffentlicht werden soll.
Die Information über neue Gesetzgebungsverfahren ist auf jeder AG-Sitzung ein wichtiger Bestandteil. Die daraus resultierenden Probleme bei der Umsetzung bzw. Kontrolle der Einhaltung wurden auch im abgelaufenen Berichtsjahr diskutiert.






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