| Aktuelle Wochenschau | |
| 2010, im Jahr der Energie: Jede Woche ein aktueller Beitrag zum Thema Chemie und Energie | |
| Nachrichten aus der GDCh | |
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| 10.03.2010 Analytica Conference 2010 - Fortschritte in der Medizin durch analytische Chemie Mehr... | |
| 09.03.2010 Vorstand des JCF Kiel im Amt bestätigt Mehr... | |
| 05.03.2010 Chemiestudierende und Jungchemiker zu Gast in Göttingen Mehr... | |
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| 15.02.2010 Chemie-Fortbildung im März: Aktuelle Arbeitsfelder praxisnah vermittelt Mehr... | |
| 03.02.2010 Nach Nürnberg? Mit einem Reisestipendium zum 3rd EuCheMS Chemistry Congress! Mehr... | |
| 25.01.2010 analytica und analytica Conference 2010 - Kostenlose Eintrittskarte für GDCh-Mitglieder Mehr... | |
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| News from Angewandte Chemie | |
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| Hot Paper: Detection of Single Enzyme Molecules inside Nanopores on the Basis of Chemiluminescence Lesen... | |
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Vergabe von Stipendien |
Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen an Doktoranden
zur aktiven Teilnahme an internationalen Tagungen
- Die Fachgruppe Festkörperchemie und Materialforschung vergibt auf Antrag einen Reisekostenzuschuss von maximal 500 € für die aktive Teilnahme (Poster oder Vortrag) eines Doktoranden oder einer Doktorandin an einer internationalen Tagung.
- Thema und Inhalt der Tagung sollten in enger Beziehung zum Arbeitsgebiet der Dissertation stehen.
- Der Antrag wird beim Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten eingereicht.
- Der Antrag sollte die folgenden Informationen enthalten:
a) Tagungsthema, Ort und Dauer
b) eine kurze Darstellung des vorgesehenen Tagungsbeitrages (maximal 1 Seite, könnte auch das Tagungs-Abstract sein) und eine Verbindung zur Dissertation. Nachweis über Annahme eines Posters oder eines Vortrages (im Nachhinein).
c) eine befürwortende Stellungnahme des Betreuers oder der Betreuerin der Dissertation.
d) eine kurze Darstellung der Kostensituation , d.h. der ansonsten beantragten oder bereits bewilligten finanziellen Zuschüsse. - Der Antragsteller oder die Antragstellerin sollten Mitglied der Fachgruppe Festkörperchemie und Materialforschung sein.
- Anträge werden von einem Gutachtergremium jeweils gebündelt und begutachtet zum 1. Januar , zum 1. April, zum 1. Juli und zum 1. Oktober. Innerhalb von 4 Wochen nach diesen Terminen erhalten die Antragsteller vom Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten eine Benachrichtigung.
- Die Förderung richtet sich nach dem Kassenstand der Fachgruppe. Es ist davon auszugehen, dass jährlich etwa 10-20 Zuschüsse vergeben werden können.
- Die Überweisung der vom Gutachtergremium festgelegten Summe an den Antragsteller erfolgt durch die GDCh-Geschäftsstelle. Die hierzu notwendigen Angaben wie Name und Anschrift des Antragstellers, Bankverbindung, Höhe der Zuwendung werden der GDCh-Geschäftsstelle mitgeteilt.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.






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