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| 2010, im Jahr der Energie: Jede Woche ein aktueller Beitrag zum Thema Chemie und Energie | |
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| 26.08.2010 Career Days in Nürnberg Mehr... | |
| 25.08.2010 Die GDCh lädt Medienvertreter zur Pressekonferenz nach Nürnberg ein Mehr... | |
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| 21.06.2010 Journal Impact Factors: GDCh-Zeitschriften weiter auf Erfolgskurs! Mehr... | |
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| 06.05.2010 Ausschreibung für GDCh Preise 2011 eröffnet! Mehr... | |
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Vergabe von Stipendien |
Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen an Doktoranden
zur aktiven Teilnahme an internationalen Tagungen
- Die Fachgruppe Festkörperchemie und Materialforschung vergibt auf Antrag einen Reisekostenzuschuss von maximal 500 € für die aktive Teilnahme (Poster oder Vortrag) eines Doktoranden oder einer Doktorandin an einer internationalen Tagung.
- Thema und Inhalt der Tagung sollten in enger Beziehung zum Arbeitsgebiet der Dissertation stehen.
- Der Antrag wird beim Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten eingereicht.
- Der Antrag sollte die folgenden Informationen enthalten:
a) Tagungsthema, Ort und Dauer
b) eine kurze Darstellung des vorgesehenen Tagungsbeitrages (maximal 1 Seite, könnte auch das Tagungs-Abstract sein) und eine Verbindung zur Dissertation. Nachweis über Annahme eines Posters oder eines Vortrages (im Nachhinein).
c) eine befürwortende Stellungnahme des Betreuers oder der Betreuerin der Dissertation.
d) eine kurze Darstellung der Kostensituation , d.h. der ansonsten beantragten oder bereits bewilligten finanziellen Zuschüsse. - Der Antragsteller oder die Antragstellerin sollten Mitglied der Fachgruppe Festkörperchemie und Materialforschung sein.
- Anträge werden von einem Gutachtergremium jeweils gebündelt und begutachtet zum 1. Januar , zum 1. April, zum 1. Juli und zum 1. Oktober. Innerhalb von 4 Wochen nach diesen Terminen erhalten die Antragsteller vom Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten eine Benachrichtigung.
- Die Förderung richtet sich nach dem Kassenstand der Fachgruppe. Es ist davon auszugehen, dass jährlich etwa 10-20 Zuschüsse vergeben werden können.
- Die Überweisung der vom Gutachtergremium festgelegten Summe an den Antragsteller erfolgt durch die GDCh-Geschäftsstelle. Die hierzu notwendigen Angaben wie Name und Anschrift des Antragstellers, Bankverbindung, Höhe der Zuwendung werden der GDCh-Geschäftsstelle mitgeteilt.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.






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