Beratergremium für Altstoffe (BUA) 1982-2007


Chemische Produkte, wie Arzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Pflanzenschutz- und Düngemittel, Kosmetika, Farben und Lacke, Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kunststoffe und andere neuartige Werkstoffe, haben die Lebensbedingungen des Menschen nachhaltig beeinflusst. Sie sind aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken.

Herstellung, Anwendung und Entsorgung von chemischen Produkten können von Einträgen in Luft, Wasser und Boden begleitet sein und in Abhängigkeit von der Expositionssituation und den toxikologischen und ökotoxikologischen Stoffeigenschaften zu Belastungen von Mensch und Umwelt führen.

Als Konsequenz dieser Problematik hat der deutsche Gesetzgeber zum Schutz des Menschen und der Umwelt 1980 das Chemikaliengesetz erlassen. Bei den Vorarbeiten zum Chemikaliengesetz hatte es sich als unmöglich erwiesen, auch alle damals bereits im Verkehr befindlichen chemischen Substanzen in diese gesetzliche Regelung einzubeziehen. Deshalb unterscheidet das deutsche Chemikaliengesetz zwischen chemischen "Altstoffen" und "Neustoffen".

Während das Chemikaliengesetz für Neustoffe detailliert vorgab, welche Prüfberichte, Unterlagen und Informationen bei der Neuanmeldung eines Stoffes den Bewertungsstellen vorzulegen waren, enthielt es für Altstoffe nur die Ermächtigung der Bundesregierung, im Verdachtsfall auch diese Stoffe auf ihre Risiken für Mensch und Umwelt überprüfen zu lassen. Der Bundesregierung erschien es sinnvoll, sich bei der Altstoffbewertung von einem neutralen wissenschaftlichen Gremium beraten zu lassen, das bei einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution angesiedelt sein sollte. Die Wahl fiel auf die Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh).

Beratergremium für umweltrelevante Altstoffe (BUA)

Im Jahr 1982 wurde das Beratergremium für umweltrelevante Altstoffe (BUA) im Einvernehmen zwischen Bundesregierung, Wissenschaft und chemischer Industrie als Kommission der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) eingerichtet. Dem paritätisch aus Vertretern der Industrie, der Wissenschaft und den Behörden zusammengesetzten Gremium wurde die Aufgabe übertragen, eine Konzeption zur systematischen Altstoffbearbeitung auszuarbeiten.

Damit ergaben sich für das BUA im Rahmen des nationalen Altstoffprogramms im wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Beratung der Bundesregierung
  • Erarbeitung eines Auswahl-/Prioritätensetzungsverfahrens
  • Erstellung von BUA-Prioritätenlisten
  • Erarbeitung von Stoffberichten
  • Beurteilung der Stoffe aus wissenschaftlicher Sicht
  • Empfehlungen für weitere Prüfungen bei Datenlücken
  • Wissenschaftliche Beurteilung durchgeführter Prüfempfehlungen
  • Veröffentlichung der Ergebnisse als BUA-Stoffberichte

Das Projekt endete mit der Einführung der europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Evaluierung und Verwaltung von chemischen Stoffen (REACH) im Frühjahr 2007.